Nach Prüfung vom Bund
"Ein Totalverbot ist nicht möglich"

- Auf der Soboth wurden vor drei Jahren zwei Windräder errichtet. Die Volksbefragung zeigt, dass die Bevölkerung einen weiteren Ausbau nicht will.
- Foto: EcoWind/Archivfoto
- hochgeladen von Evelyn Wanz
Nach den ersten einberufenen, überparteilichen Gesprächen nach der Windkraft-Volksbefragung gab es nun eine Prüfung des Bundes, die die Rechtsansicht des Verfassungsdienstes des Landes bestätigt. "Ein Totalverbot ist nicht möglich".
KÄRNTEN. Ein Totalverbot würde den Bundeszielen und Unionsvorgaben zuwiderlaufen und wäre aufgrund des verfassungsrechtlichen Torpedierungsverbots unzulässig. Auch die Verpflichtung des Landes, aufgrund der RED III Richtlinie Beschleunigungsgebiete unter anderem für Windkraft auszuweisen, wird untermauert.
"An Kompromiss arbeiten"
"Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar und unmissverständlich. Es gilt nun, an einem Kompromiss zu arbeiten, bei dem alle aufeinander zugehen müssen", sagt Landeshauptmannstellvertreter Gruber dazu. Die nächste Gelegenheit dafür soll es am 27. Jänner geben, wenn die überparteilichen Gespräche fortgesetzt werden. Ein rechtlich tragfähiger Kompromissvorschlag wird dort vorgelegt. "Nach den sehr konstruktiven Gesprächen, die wir mit Organisationen wie dem Alpenverein geführt haben, sehen wir sehr viel Bereitschaft dazu, eine tragfähige Lösung zu finden", betont auch Schuschnig.
Gespräche für Lösung
In der Zwischenzeit werde Koordinator Albert Kreiner mit allen Landtagsfraktionen Vorgespräche führen, um Lösungsansätze auszuloten. "Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dieses Thema von der parteipolitischen Bühne auf die Sachebene zu bringen. Nur auf dieser Basis können wir an einem Kompromiss arbeiten", gibt Gruber zu bedenken.
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