Regierungssitzung 4
Eine Million Euro für regionale Leuchtturmprojekte

Ein Fördercall in Höhe von einer Million Euro soll regionale Leuchtturmprojekte fördern | Foto: stock.adobe.com /by-studio
  • Ein Fördercall in Höhe von einer Million Euro soll regionale Leuchtturmprojekte fördern
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Vorweg es werden keine klassischen Leuchttürme an Kärntens Seen entstehen. Mit dem Beschluss "Masterplan Ländlicher Raum" soll regionalen Projekten durch Förderungen Strahlkraft verleihen werden.

KÄRNTEN. Erst vor zwei Wochen präsentierte Landesrat Gruber den Schlussbericht zum „Masterplan Ländlicher Raum“ und die im Prozess entwickelten sechs einzelnen Regionalstrategien. Nun wurde in der heutigen Regierungssitzung bereits die erste Maßnahme beschlossen, durch die Gruber in den Regionen bei der Umsetzung der gesteckten Ziele unterstützen will. "Mit einem Fördercall in der Höhe von 1 Million Euro sollen Leuchtturmprojekte mit regionaler Strahlkraft angestoßen werden, die einen Beitrag zur Umsetzung der jeweiligen Regionalstrategie leisten“, so der Regionalentwicklungsreferent.

Masterplan Ländlicher Raum

Mit dem Masterplan Ländlicher Raum wurde erstmals in Kärnten ein klarer und regional maßgeschneiderter Handlungsplan vorgelegt, um der Abwanderung entgegenzuwirken und der Jugend in den Regionen eine Perspektive zu geben. Es sei aber von Anfang das Ziel gewesen, keine Hochglanzbroschüre zu produzieren, sondern konkrete Ziele und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, die jetzt auch in die Umsetzung gebracht werden sollen. "Der Masterplan Ländlicher Raum ist ein Orientierungsrahmen, den es mit Leben zu füllen gilt – vor allem durch entsprechende Projekte“, betonte Gruber.

Gemeindeübergreifende Effekte

Mit dem Fördercall sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die langfristig in der jeweiligen Region wirksam sind und die Vorbildcharakter haben. "Wir werden in der Beurteilung auch auf potenzielle, gemeindeübergreifende Effekte der Projekte achten. Unter Leuchtturmprojekten verstehen wir, dass sie einzigartig in der Region sind und von ihnen Impulse für eine weitere positive regionale Entwicklung ausgelöst werden können“, erklärte Landesrat Gruber.

Profit für ganze Region

Dafür ist ein Fördersatz von max. 50 % der Projektkosten bzw. bis zu maximal 200.000 Euro pro Maßnahme vorgesehen, wobei der Fördersatz bei besonders mustergültigen Projekten auf bis zu 75 % angehoben werden kann. Die Antragstellung für diesen ersten Fördercall für regionale Leuchtturmprojekte läuft von 1. August bis 31. Oktober. Eine Mittelaufstockung in den Folgejahren sei aber in weiterer Folge durchaus möglich, sagte Gruber, der damit zu einer nachhaltigen Entwicklung der Kärntner Regionen beitragen will. "Denn es sind sehr oft Einzelprojekte mit Strahlkraft, die positive Entwicklungen in mehreren Gemeinden anstoßen, sodass durch ein Leuchtturmprojekt eine ganze Region an Profil gewinnt und profitiert.“

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