LRH Bericht
Kritik an der Finanzierung der Krankenanstalten in Kärnten

Der LRH spricht Empfehlungen für Verbesserungen bei der Finanzierung aus. | Foto: Pixabay/ 1662222
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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) habe die Finanzierung der Krankenanstalten des Landes überprüft und spricht nun Empfehlungen für Verbesserungen aus.

KÄRNTEN. Das Land Kärnten und die Gemeinden finanzieren die Krankenanstalten Nun gibt es klare Empfehlungen zum Finanzierungssystem vom LRH. Beispielsweise finanzieren den Betriebsabgang der KABEG zu 70 Prozent das Land und zu 30 Prozent die Gemeinden. Seit 2001 zahlen die Gemeinden jedoch nicht mehr direkt, sondern die KABEG nimmt Fremdmittel dafür auf  – sogenannte Gemeindeumlagedarlehen. Bis 2018 ersparten sie sich dadurch 352 Millionen Euro. LRH-Direktor Günter Bauer erklärt: „Wir empfehlen das System der Gemeindeumlagedarlehen abzuschaffen. Die KABEG sollte den Gemeindeanteil nicht über Fremdmittel finanzieren, sondern durch direkte Zahlungen der Gemeinden. Dadurch würden die Kosten für die Zinsen wegfallen. Die bestehenden Schulden aus Gemeindeumlagedarlehen sollte das Land entsprechend den gesetzlichen Regelungen abbauen.“

Krankenanstalten privater Rechtsträger

Bei öffentlichen Krankenanstalten privater Rechtsträger finanzieren das Land und Gemeinden 98 Prozent des Betriebsabgangs und 2 Prozent die Rechtsträger. Das land und die Gemeinden zahlen ihren Teil erst im drittnachfolgenden Jahr – für die Zwischenfinanzierung nehmen die Rechtsträger Fremdmittel auf. Von 2001 bis 2019 zahlten Land und Gemeinden für die Zinsen für die Zwischenfinanzierung 37 Millionen Euro.

Empfehlung von Bauer: „Die Kosten für die Zwischenfinanzierung würden entfallen, wenn Land und Gemeinden ihren Anteil zeitnah zahlen würden. Deswegen empfehlen wir ihren Anteil in dem Jahr zu zahlen, in dem der Betriebsabgang anfällt, basierend auf dem Budget, und endgültig mit dem Rechnungsabschluss der einzelnen Krankenanstalten abzurechnen, sobald der Rechnungsabschluss der einzelnen Krankenanstalten vorliegt“. Weiters soll die Finanzierung des Krankenhauses Spittal an die anderen öffentlichen Krankenanstalten privater Rechtsträger angepasst werden. Die privaten Rechtsträger müssen hier nämlich ihre 2 Prozent Anteil nicht bezahlen, sondern das Land und Gemeinden übernehmen den gesamten Betriebsabgang.

Hoher Personalaufwand

Im Jahr 2018 betrug der Personalaufwand der KABEG 479,9 Millionen Euro. Dieser sei seit 2001 um 192,6 Millionen Euro gestiegen. Grund dafür seien mehr Personal und Gehaltserhöhungen. Das Gehaltsschema der KABEG liege demnach über dem österreichischen Durchschnitt. Der LRH sehe hier Optimierungspotential – unter anderem bei den Nacht- und Bereitschaftsdiensten. Weiters sollen Strategien erarbeitet werden, um die Krankenanstalten bei ambulanten Leistungen zu entlasten.

Kooperationen & Spezialisierungen

Laut LRH werden medizinisch-technische Geräte an manchen Krankenanstalten nicht ausgelastet. Außerdem empfehle der LRH auch sinnvolle Kooperationen und Spezialisierungen zwischen den Krankenanstalten voranzutreiben. „Indem die Krankenanstalten verstärkt zusammenarbeiten und sich jeweils spezialisieren, könnte man die Qualität der Leistungen für die Patientinnen und Patienten noch weiter steigern. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre, dass man dadurch Kosten reduzieren könnte“, sagt Direktor Bauer.

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