Kärnten
Landesrechnungshof überprüft Wohnbeihilfe des Landes

Foto: pixabay.com

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Wohnbeihilfe des Landes. Ziel war es, das System der Wohnbeihilfe, den Prozess der Auszahlung und das Interne Kontrollsystem zu optimieren. Der LRH empfiehlt, stärker auf automatisierte Prozesse zu setzen.

KÄRNTEN. Im Jahr 2020 gewährte das Land 10.875 Personen 21,79 Millionen Euro Wohnbeihilfe. Dies waren 70,6 Prozent aller Antragsteller. Die Anzahl der Antragsteller sank in den letzten Jahren kontinuierlich, weshalb die ausbezahlte Wohnbeihilfe 2020 im Vergleich zu 2014 um 6,65 Millionen Euro geringer war (23,4 Prozent). Von 2014 bis 2020 verminderte sich die Anzahl der Wohnbeihilfebezieher um 3.802 Personen (25,9 Prozent).

Keine Anpassung der Einkommensgrenzen

Während das Einkommen, die Mieten und die Betriebskosten jährlich stiegen, erfolgte von 2002 bis 2021 keine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnbeihilfe. Am 1. Jänner 2022 valorisierte das Land erstmalig die Einkommensgrenzen. „Wir begrüßen, dass das Land eine jährliche Valorisierung der Einkommensgrenzen beschloss und empfehlen, diese ebenfalls für die Zu- oder Abschläge zu evaluieren, um eine bedarfsorientierte Wohnbeihilfe zu gewährleisten“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

Berechnungsmethode evaluieren

Die Wohnbeihilfe setzt sich aus einer Wohnbeihilfe für Miete und einer für Betriebskosten zusammen. Die Regelungen sehen eine Reihe von Begünstigungen vor, von denen manche keinen Effekt auf die Wohnbeihilfe für Betriebskosten haben. Die Berechnungsmethode der Wohnbeihilfe sollte evaluiert und dahingehend adaptiert werden, dass Miete und Betriebskosten nicht unterschiedlich behandelt werden. Weiters sieht das Land für Menschen mit Behinderungen, Jungfamilien und kinderreiche Familien eine Begünstigung vor. In den gesetzlichen Vorschriften fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen für Begünstigungen.

Fehlerhafte Daten aufgedeckt

Bei den von den Sachbearbeitern eingegebenen Daten stellte der LRH Fehler fest. Diese führten zum Teil dazu, dass die ausgezahlte Wohnbeihilfe nicht korrekt war. Beispielsweise waren eine viel zu hohe Miete oder Familienmitgliederanzahl eingetragen. In einer Überprüfung von 51 Stichproben waren zwölf fehlerhaft, was einer Fehlerquote von 23,5 Prozent entspricht. In 11,8 Prozent dieser Stichproben wirkten sich die Berechnungsfehler sogar auf die Höhe der Wohnbeihilfe aus. Insgesamt deckte der LRH in seinen Stichprobenüberprüfungen 90 Fälle auf, die aufgrund von fehlerhaften Dateneingaben, System- oder Berechnungsfehlern zu Übergenüssen und Nachzahlungen von Wohnbeihilfe führten.

Internes Kontrollsystem stärken

In der Wohnbeihilfe-Applikation muss ein Vorgesetzter jeden Antrag vor der Auszahlung genehmigen. Diesem liegen die notwendigen Unterlagen aber gar nicht vor. Die zuständige Finanzbuchhaltung überprüft die auszuzahlenden Wohnbeihilfen nicht. Weder ein Vieraugenprinzip noch eine wirksame Funktionstrennung sind vorhanden. „Wir empfehlen, ein Vieraugenprinzip einzuführen und damit das Interne Kontrollsystem zu stärken“, sagt Bauer. Anträge, bei denen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht, sollten zumindest im Rahmen einer Zufallsauswahl von einem zweiten Sachbearbeiter überprüft und erst danach ausbezahlt werden.

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