Mindestsicherung: Zahlen in Kärnten bleiben konstant

Die Mindestsicherung ist laut Sozialreferentin Beate Prettner ein Fangnetz und vor allem eine Überbrückungshilfe auf dem Weg zur vollen und finanziell ausreichenden Absicherung am Arbeitsmark | Foto: pixabay
  • Die Mindestsicherung ist laut Sozialreferentin Beate Prettner ein Fangnetz und vor allem eine Überbrückungshilfe auf dem Weg zur vollen und finanziell ausreichenden Absicherung am Arbeitsmark
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Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher in Kärnten konstant. Ende März haben 3.658 Personen die soziale Mindestsicherung bezogen. Im Dezember des vergangenen Jahres waren es 3.602 Personen. Davon sind nur rund ein Drittel Vollbezieher, der Rest sind so genannte Aufstocker oder Kinder. "Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Mindestsicherung den Ärmsten unserer Gesellschaft zugutekommt - sie ist ein Fangnetz und vor allem eine Überbrückungshilfe auf dem Weg zur vollen und finanziell ausreichenden Absicherung am Arbeitsmarkt", so Sozialreferentin Beate Prettner.

Überbrückungshilfe

Die Mindestsicherung ist eine Überbrückungshilfe, das belegt die durchschnittliche Bezugsdauer mit rund acht Monaten. Aktuell sind ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher Asylberechtigte (1.061 Personen) und subsidiär Schutzberechtigte (268 Personen).
Kärnten weist, mit rund 16,4 Millionen Euro, nach dem Burgenland die österreichweit niedrigsten Kosten auf. Diese gliedern sich in laufende Unterstützungen (monatliche Geldleistungen) als Hilfe zum Lebensunterhalt, in einmalige Unterstützungen und in Krankenhilfe. "In den Kosten inkludiert sind aber auch Hilfen zur Arbeit und Eingliederungsbeihilfen", sagt Prettner.
Das Kärntner Mindestsicherungsgesetz wird aktuell dem Bundesintegrationsgesetz angepasst - "vor allem insofern, als dass entsprechende Sanktionsmechanismen und Sanktionsmaßnahmen bei Zuwiderhandeln wirksam werden", so die Sozialreferentin.

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