Porsche als Lockmittel
"Nach versuchter Vergewaltigung" - Mann in Haft

32-Jähriger muss sich vor Gericht wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung verantworten. | Foto: MeinBezirk.at
  • 32-Jähriger muss sich vor Gericht wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung verantworten.
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Einem 32-jährigen Mann aus Fresach wird zur Last gelegt, am Kirchtag in Fresach eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben. Am heutigen Freitag muss er sich vor Gericht verantworten.

FRESACH. Dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, am Kirchtag in Fresach am 14. Juli diesen Jahres eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben. Laut Anklageschrift heißt es: "Nachdem er sie zuvor in sein Auto gelockt hatte, wollte sie flüchten, er erwischte sie und soll sie hinter ein Gebüsch gezerrt haben und sexuell missbraucht haben. Aufgrund der Hilfeschreie seien mit offenem Autofenster vorbeifahrende Passanten auf den Vorfall aufmerksam geworden und dem vermeintlichen Opfer zur Hilfe geeilt".

Porsche als Lockmittel

Die Staatsanwältin schildert die Situation, wie es das Opfer erlebt haben soll: Das Mädchen soll mit dem Angeklagten auf dem Fest ins Gespräch gekommen sein und er zeigte ihr ein Foto eines Porsches, der bei ihm zu Hause stehen soll. Er soll sie überredet haben, mit ihm nach Hause zu kommen, wo der Porsche ist. Beim Haus angekommen wurde klar, dass er gelogen hat und keinen Porsche besitzt. Nachdem die beiden in seinem Haus waren, wollte sie wieder zurück zum Fest. Die beiden fuhren mit dem Auto zurück, doch er ist nicht zum Fest gefahren, sondern auf einen Parkplatz vor der Volksschule. Dort eskalierte die Situation. 

"Minderwertigkeitskomplexe"

"Es gibt immer zwei Seiten von einer Geschichte", so der Verteidiger. In den Augen des Angeklagten war laut dem Verteidiger die Version eine ganz andere. Der Angeklagte soll unter Minderwertigkeitskomplexen leiden. Das Mädchen soll angetrunken gewesen sein und wollte Porsche fahren. Beim Haus stellte sich heraus, dass er keinen Porsche hat. Das Mädchen soll während der Rückfahrt zum Fest, immer wieder Fotos und Videos von dem Angeklagten gemacht haben. Das störte ihn massiv und auf wiederholter Aufforderung unterließ sie es nicht. Er wollte die Fotos löschen. Sie wollte flüchten, er hielt sie davon ab und dabei soll die Hose aufgegangen sein. Es hätten weder eine Vergewaltigung noch sexuelle Übergriffe stattgefunden. Es soll aber eine kurze Berührung oberhalb der Unterhose gegeben haben.

"Würde sowas nie machen"

Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Weinend vor Gericht sagte er: "Ich würde so etwas nie machen. Ich habe eine Frau und ein Kind". Er wollte laut eigener Aussage "wichtig sein" und mit seinem Besitz prahlen. Das Opfer soll über die ganze Zeit Videos und Fotos von ihm gemacht haben. Dies störte ihn, da er Angst gehabt hätte, dass sie Filter verwendet und ihn lächerlich darstellen könnte. Als sie auf dem Parkplatz waren, verließ ihn die Geduld und wollte ihr Handy haben, die Situation geriet außer Kontrolle. Er gesteht, dass er sie im Würgegriff hielt, begründend dafür führt er aus, dass er das Handy haben wollte. Die Zeugen hätten lediglich gesehen, dass die beiden gerangelt haben und dass er sie am Hals gepackt habe, aber alles andere stimme nicht.

Videos zeigen panisches Opfer

In einem vorgespielten Video wird gezeigt, wie das Opfer schreit, es sind die Worte "Hör auf, Hilfe, er vergewaltigt mich" zu hören. Der Angeklagte sagte dazu, dass sie das wohl gesagt hat, weil sie Angst hatte, "aber ich möchte mich bei ihr entschuldigen, und deutlich sagen, dass ich sie nie vergewaltigen würde". Auf dem Video sieht man, wie er sie in der Halsklammer hält und ihr ein "Bussi" auf die Wange gibt. Seine Reaktion: "Das sieht nur scheiße aus, ich würde mich nie an ihr vergreifen".

Zeugen hörten Hilfeschreie

Eine Zeugin sagte vor Gericht aus, dass sie und ihr Freund mit dem Auto auf dem Weg nach Hause waren, als sie hinter einer Hecke Schreie vernahmen. Der Angeklagte hielt das Mädchen im Schwitzkasten und das Opfer schrie panisch um Hilfe. Die Zeugin und ihr Freund gingen dazwischen. Die Hose des Opfers war offen, die Erklärung dafür hat sie nicht verstanden, weil das Opfer sehr aufgebracht war. Der Ruf des Angeklagten sei laut der Zeugin: "Typischer Gasthausprolet, laut, vulgär und sein Verhalten gegenüber Frauen ist aufdringlich".
Auch der zweite Zeuge schilderte die Situation so und stellte klar: "Für mich schaute es so aus, als wollte er sie vergewaltigen".

"Versuch der Vergewaltigung"

Zu einer Vergewaltigung sei es nicht gekommen, aber laut der Staatsanwältin gab es den Versuch. "Was wollte er mit seiner Hand in der Hose der 16-Jährigen? Zu einer Vollendung kam es nicht, weil sich das Opfer gewehrt habe und weil Passanten zur Hilfe gekommen seien." Das Opfer habe immer noch Albträume und sei aufgrund des Vorfalles in psychologischer Betreuung. Der Verteidiger gab dazu an: "Wenn er die Absicht gehabt hätte, hätte er es doch im Haus getan, wo er ungestört gewesen wäre". Weiter erläutert er: "Da die Berührung nur sehr kurz war und nur oberflächlich über der Unterhose kann man nicht von einer Vergewaltigung sprechen". Für ihn ist klar: "Ein Sachverhalt ist immer nach den Gegebenheiten zu beurteilen. Für mich ist er ein armer Hascher, der in der Situation überfordert war, aber vergewaltigen wollte er sie nicht". 

Urteil verkündet

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Es ist ein Teilschmerzensgeld von 700 Euro zu bezahlen. Richter Kugi stellt deutlich klar, dass die Aussagen des Opfers glaubwürdig waren und dass es sich um eine versuchte Vergewaltigung handelte. Der Angeklagte muss 30 Monate in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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