Rechtsunsicherheit beim Grenzübertritt

Volksanwalt Peter Fichtenbauer sieht eine Rechtsunsicherheit beim Grenzübertritt | Foto: Larcher
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Ein Autofahrer wurde wegen Verletzung des Grenzkontrollgesetzes am Grenzübergang Seebergsattel (Kärnten / Slowenien) bestraft. Er habe sich einer Grenzkontrolle nicht gestellt und so die Grenze unerlaubt passiert.

Alle Verkehrsvorschriften eingehalten

Die aktuelle Situation an besagten Grenzübergang ist dem Bestraften bekannt. Ihm ist bekannt, dass manchmal Polizisten vor Ort seien und manchmal nicht. Beim Grenzübertritt, für den er bestraft worden sei, habe er alle Verkehrsvorschriften eingehalten (30 km/h-Beschränkung, Stoppschild) und sich davon überzeugt, dass kein Polizist zur Grenzkontrolle zugegen war und ist dann weitergefahren. Ein Polizeisprecher vertritt die Auffassung, dass der Bürger die Polizei in solchen Situationen suchen müsse.

Wie stellt sich das Bundesministerium das vor?

Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer wird damit eine markante Rechtsunsicherheit beim Grenzübertritt geschaffen. "Wie stellt sich das Bundesministerium eine solche "Nachforschungspflicht" konkret vor? Wie lange muss man warten, ob ein Polizist erscheint?" Fichtenbauer leitet daher ein amtswegiges Prüfungsverfahren ein.

Nachforschungspflicht nicht im Gesetz enthalten

"Ich erwarte mir auch über den Anlassfall hinaus eine Klärung vom Bundesministerium, der den Bürger treffenden Pflichten beim Grenzübertritt. Im Grenzkontrollgesetz ist eine Pflicht verankert, sich der Grenzkontrolle zu stellen. Eine "Nachforschungspflicht", ob, womöglich auf weitläufigem Gelände, sich irgendwo ein Kontrollorgan verbirgt, enthält das Gesetz jedoch nicht", so Fichtenbauer.

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