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Schütze steht nun nach tödlichem Schuss vor Gericht

Im Oktober letzten Jahres verlor ein Soldat nach einem tödlichen Schuss in der Türk-Kaserne sein Leben. Am heutigen Mittwoch muss sich der Schütze vor Gericht verantworten.  | Foto: MeinBezirk.at
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  • Im Oktober letzten Jahres verlor ein Soldat nach einem tödlichen Schuss in der Türk-Kaserne sein Leben. Am heutigen Mittwoch muss sich der Schütze vor Gericht verantworten.
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  • hochgeladen von Laura Anna Kahl

Am heutigen Mittwoch musste sich der Schütze nach dem tödlichen Schuss in der Türk-Kaserne vor Gericht verantworten. Der Anwalt des Angeklagten spricht von einem "tragischen Unfall" - Staatsanwältin plädiert auf Mord. MeinBezirk.at war vor Ort bei der Gerichtsverhandlung.

KÄRNTEN. Gegen 9.30 Uhr begann offiziell die Gerichtsverhandlung. Auch die Familie des Opfers nimmt an der Verhandlung teil. Als der Angeklagte (21) von den Beamten hereingeführt wird, brechen die Angehörigen in Tränen aus: Die Stimmung im Saal ist bedrückt und der Angeklagte ist sichtlich angespannt.

Informationen zur Tat

Im Oktober letzten Jahres verlor ein Soldat nach einem tödlichen Schuss in der Türk-Kaserne sein Leben. Der Schütze saß seitdem in Untersuchungshaft und bestreitet eine Absicht - dies hätte durch eine Tatrekonstruktion bestätigt werden können, die er jedoch ablehnte. Nun findet am heutigen Mittwoch die Gerichtsverhandlung statt. Der 21-jährige Angeklagte war vor dieser Tat nie polizeilich oder gerichtlich aufgefallen - er ist unbescholten.

Opfer und Täter kannten sich

Der Angeklagte sowie das Opfer sind Grundwehrdiener. Die beiden kannten sich und hatten immer wieder Kontakt. Sie tauschten auch via Snapchat Bilder miteinander aus. Das Opfer hatte am Tag der Tat Ausgangsverbot (Im Zuge einer Mahnung wegen Nichteinhaltung einer Regel wird ein Ausgangsverbot verhängt) und musste sich alle zwei Stunden bei jemanden melden.

Stromausfall

Der Tag begann laut Anwältin "normal": Die Waffe war damals gesichert, man musste "einen Knopf drücken, damit die Waffe schießt". An dem Tag gab es jedoch eine Besonderheit: Am frühen Nachmittag kam es zu einem Stromausfall - einige Türen in der Kaserne waren also offen. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte allein im Wachlokal (allein im Kommandogebäude). Es wurden Tatfotos sowie ein Überwachungsvideo gezeigt.

Überwachungsvideo zeigt Ablauf

Auf dem Überwachungsvideo - das nicht vom Stromausfall betroffen war - sieht man, wie das Opfer ins Kommandogebäude geht. Zwei Minuten später gibt es einen Knall. Täter und Opfer waren insgesamt zwei Minuten allein. Das Opfer lief daraufhin aus der Tür, eine Hand auf der Brust, eine auf dem Rücken. 11 Sekunden später kam der Angeklagte zur Tür hinaus, sah raus und ging wieder ein. "Er wirkte ruhig und nicht besonders besorgt", so die Staatsanwältin. Der Offizier vom Tag kam entgegen, das Opfer brach vor ihm zusammen. Dann wurde die Rettung alarmiert. 

Widersprüchliche Aussagen 

Es war ein Lungendurchschuss - wir berichteten. Der Angeklagte wurde auch vor Ort bereits von der Polizei befragt. Er sagte zuerst, der Gurt der Waffe sei ihm heruntergefallen und der Schuss habe sich versehentlich gelöst. "Bei einer Waffe gibt es eine Fallsicherung", so die Staatsanwältin. Der Angeklagte tätigte später mehrere Widersprüche gegenüber der Polizei zur Tat. "Es wirkt sehr vage. Es sind seitens des Täters sehr viele Unklarheiten", schildert sie während der Verhandlung.

Verteidiger spricht nun 

Laut dem Verteidiger des Opfers - Kurt Jelinek - tue es ihm sehr leid und er entschuldigt sich bei der Familie und den Angehörigen. Das Opfer bereue die Tat. Der Verteidiger spricht auch von einem tragischen Unfall:

"Wenn es kein Motiv gibt, kann man nur von einem Unglück ausgehen."

Jelinek plädiert auf fahrlässige Tötung statt Mord. Das Opfer habe den Schuss selbst nicht als diesen wahrgenommen, also könne es sich laut dem Verteidiger des Angeklagten hier nicht um eine absichtliche Schussabgabe handeln.

Angeklagter äußert sich

Als der Angeklagte den Vorfall aus seiner Sicht beschreiben soll, findet er nur schwer Worte dafür. Er ging in den Räumlichkeiten umher und habe die Waffe immer wieder "aus dem Holster gezogen und wieder reinfallen" lassen. Er wollte wohl seinen Gurt lösen, da ihm an diesem Tag schlecht gewesen war. Als das Opfer dann etwas gesagt hat, habe er sich erschrocken. Dann habe er nur noch gemerkt, dass etwas fällt und er habe nachgetreten. Danach soll sich der Schuss gelöst haben.

"Ich weiß es nicht mehr"

Der Angeklagte kämpft während dem Sprechen sichtlich mit den Tränen und muss oft eine Pause einlegen. "Ich weiß es nicht mehr", ist die häufigste Antwort des Angeklagten auf die unzähligen Fragen, die Richter Dietmar Wassertheurer ihm stellt. Es gibt keine unmittelbaren Zeugen zum Vorfall. Es sei alles so schnell gegangen. Laut dem Angeklagten seien er und das Opfer "gute Freunde" gewesen und miteinander "vertraut". Ein großer Widerspruch zu dem, was vorhin gesagt wurde - nämlich, dass sie sich "nur flüchtig kannten". Es gab laut Aussagen nie eine Auseinandersetzung zwischen den beiden. 

Die Zeugenaussagen

Ein Zeuge beschreibt den Angeklagten als "nicht streitsüchtig" und "angenehm" im generellen Umgang. Auch ein weiterer Zeuge berichtete nichts Auffälliges über den angeklagten Wachsoldaten - es sollen keine politischen oder rassistischen Bemerkungen vom 21-Jährigen gegenüber dem Opfer stattgefunden haben. Später in der Verhandlung wurde jedoch ein Video auf Snapchat gezeigt, auf dem man den Angeklagten sieht und hört, wie er das Wort "Kanake" gegenüber einer Person äußerte - laut dem 21-Jährigen nur "ein Spaß".

Aus zwei Meter Entfernung erschossen

"Es war kein aufgesetzter Schuss", heißt es aus gerichtsmedizinischer Sicht. Darunter versteht man einen "Nahschuss" - also einen Schuss, der aus sehr geringer Entfernung oder direkt auf den Körper abgefeuert wird. Das bestätigte auch der kriminaltechnische Sachverständiger. Das Opfer wurde aus rund zwei Metern Entfernung vom Projektil getroffen und tödlich verletzt.  Das Opfer habe sonst keine anderen Verletzungen gehabt. Die offizielle Todesursache bleibt laut der Gerichtsmedizinerin der Lungendurchschuss.

Pistole als Tatwaffe

Ein weiterer Sachverständiger sagt vor Gericht aus: "An der Tatwaffe (eine Glock) konnte keine Fehlfunktion festgestellt werden. Sie befindet sich im Originalzustand und alles funktioniert einwandfrei." Die Pistole sei laut ihm außerdem mit drei automatischen Sicherungen ausgestattet. Man brauche eine gewisse Kraft, um den Abzug zu tätigen:

"Man kann die Waffe schütteln, auf den Boden schlagen oder fallen lassen - es wird sich kein Schuss lösen."

Im Gurtholster (Dieser dient dazu, eine Waffe sicher und griffbereit am Körper zu tragen) waren keine sicherungsrelevanten Beschädigungen sowie Manipulationsspuren erkennbar.

"Wir kennen das Motiv nicht"

Die Staatsanwältin meint gegen Ende: "Es gibt ein Motiv, aber wir kennen es nicht. Vermutlich ist das Motiv genau in diesen zwei Minuten, in denen die beiden allein waren und die Tat passiert ist, entstanden." 

Das endgültige Urteil

"Es tut mir von ganzem Herzen leid. Ich bedauere, was passiert ist", so der 21-jährige Wachsoldat zum Schluss der Hauptverhandlung. Gegen 18.20 Uhr haben sich die Geschworenen zurückgezogen, um über das Urteil zu entscheiden. Gegen 20.15 Uhr dann das Ergebnis: Der Beschuldigte wird wegen Mordes verurteilt. 

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