Kärnten
Steigende Fallzahlen: Nachgastronomie wird zum Prügelknaben

Nur noch geimpften oder getesteten Personen ist es erlaubt die Nachgastronomie zu besuchen | Foto: stock.adobe.com /namaw
  • Nur noch geimpften oder getesteten Personen ist es erlaubt die Nachgastronomie zu besuchen
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Die Zugangsbestimmungen zur Nachtgastronomie wurden wieder verschärft. Lokale dürfen aber vorerst geöffnet bleiben.

KÄRNTEN. Durch die neuen bundesweiten Maßnahmen, wird der Besuch in der Nachtgastronomie wieder erschwert. Einmal mehr wird dieser Gastronomiezweig als Sündenbock dargestellt und verantwortlich gemacht, für die neuerliche Ausbreitung von Corona. 

Gert Höferer, Betreiber des Club Baroom Teatro in der Klagenfurter Innenstadt, verwehrt sich dagegen, der Nachtgastronomie den schwarzen Peter in der Corona-Krise zuzuschieben: "Die Nachtgastronomie ist nicht der Sündenbock! Wir haben alle Maßnahmen seit Beginn der Corona-Krise mitgetragen und vorbildlich umgesetzt. Und auch jetzt tragen wir alle Regeln mit- ein Security-Mitarbeiter und unsere engagierten Mitarbeiter*innen kontrollieren jeden einzelne Gast: ohne einen 3G-Nachweis und ohne Gästeregistrierung gibt es keinen Zutritt zu unserem Lokal, was ein relativ sicheres Feiern möglich macht“, so Höferer.

Geimpft oder Getestet

Dass nun aber neben Geimpften nur noch Gäste mit einem Nachweis über einen PCR-Test das Lokal besuchen dürfen, sieht Höferer kritisch: „Die Kosten für einen PCR-Test und Geld für Ausgehen werden die wenigsten ausgeben. Das Nightlife wird sich wieder auf Parks und Parkplätze verlegen, wo es gar keine Kontrollen gibt. Für die Nachtgastronomie, die wirtschaftlich mehr als schwer gebeutelt aus den letzten 1,5 Jahren geht, ist das ein schwerer Schlag: Bei vollem Betrieb (und somit ohne Anspruch auf Förderungen) und bestimmt stark verminderter Auslastung durch diese Regelungen ist ein wirtschaftliches Arbeiten kaum möglich.“ 

Anstelle die Nachtgastronomie als Schuldigen hinzustellen und erneut in eine derartig prekäre Wirtschaftslage zu stürzen, nach nicht einmal einem Monat Öffnung, sollte man lieber den Blick auf andere Bereiche richten: neben Urlaubern und Reiserückkehrern, wo es kaum Kontrollen gibt, ist auch das Einhalten der 3G-Regel und der Gästeregistrierung im allgemeinen Tagesbereich der Gastronomie Großteils eingeschlafen, während gerade in der Nachtgastronomie die Maßnahmen rigoros umgesetzt und eingehalten werden.

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