Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel ab Samstag aufgehoben

In Österreich wurden 153 Vogelgrippefälle bei Wildvögeln registriert - fast alle Bundesländer waren betroffen, auch Kärnten | Foto: pixabay
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  • hochgeladen von Sebastian Glabutschnig

Die wochenlange Stallpflicht auf Grund der Vogelgrippe-Fälle in Europa und Österreich wird mit diesem Samstag aufgehoben. "Die Stallpflicht ist der einzige Schutz für unsere Betriebe, die Tiere und die gesamte Branche, wenn Vogelgrippe-Verdacht besteht", so Agrarlandesrat Christian Benger. Grund für die Aufhebung ist der massive Rückgang von Vogelgrippe-Fällen.

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Laut Benger bleibt jedoch ein Restrisiko bestehen. Betriebe und private Kleinhalter haben daher die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um jeglichen Kontakt mit Wildgeflügel zu vermeiden. "Es muss im Sinne jedes einzelnen Betriebes sein, Obacht zu geben. Aber die Biosicherheitsmaßnahmen sind besser als weiterhin eine Stallpflicht", so Benger. Konkret bedeutet das, dass das Geflügel keinen Zugang zu Wasser und Futter haben darf, zu dem womöglich auch Wildgeflügel Zugang hat. Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte sind zu reinigen und zu desinfizieren. Geflügelhalter müssen der Behörde sofort melden, wenn das Geflügel weniger Futter oder Wasser als üblich aufnimmt.

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