Eine Erleichterung für Vereine

Auch Blaulichtorganisationen trifft die Erleichterung: Landesrat Christian Benger mit Vertretern des Kärntner Roten Kreuzes | Foto: ÖVP Kärnten
  • Auch Blaulichtorganisationen trifft die Erleichterung: Landesrat Christian Benger mit Vertretern des Kärntner Roten Kreuzes
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KÄRNTEN. Nach hitzigen Debatten um die Regstrierkassenpflicht bei Vereinen kommt nun eine Gesetzesänderung. Sie soll deutliche Erleichterung für die Vereine bringen. Immerhin: In ganz Österreich sind mehr als 3,3 Millionen Menschen in rund 122.000 Vereinen tätig. "Das Vereinswesen und das Ehrenamt sind für die ÖVP ein wertvoller Anker des sozialen Zusammenhalts", so Landesrat Christian Benger. "Kärnten lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Menschen." Er begrüßt die Erleichterungen, die dieser Tage im Parlament beschlossen werden sollen.

Infoaktion der Kärntner ÖVP

Um Kärntner über die Veränderungen im Gesetz zu informieren plant die Kärntner ÖVP eine weit angelegte Aktion. Los geht es bereits dieser Tage, es gibt Infopakete für Pendler.

Zur Sache - Veränderungen im Gesetz

Keine Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen bei Öffnung von maximal 52 Tagen und Maximalumsatz von 30.000 Euro.
Keine Sozialversicherungs- und Steuerpflicht für unentgeltlich arbeitende Vereinsmitglieder.

Zusammenarbeit mit Wirten ohne Verlust steuerlicher Begünstigungen.

Ausweitung des kleinen Vereinsfestes auf 72 Stunden.

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