Justizminister Moser zu Besuch in Kärnten
LH Kaiser hofft, dass die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes die Situation der Bundesländer nicht verschlechtert.
KÄRNTEN. Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate statete Justizminister Josef Moser Kärnten einen Besuch ab. Im Beisein von Landeshauptmann Peter Kaiser und hochrangigen Verfassungsjuristen wurde die geplante Verfassungsnovelle dikutiert.
Auflösung von Artikel 12 B-VG
Die Bundesregierung will durch eine Bundesstaatsreform den Artikel 12 des Bundes-Verfssungsgesetz auflösen. Dieser betrifft unter anderem soziale Fragen (Armenwesen, Bevölkerungspolitik, Mutterschafts-, Säuglings, und Jugendfürsorge), öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten, Bodenreformen, den Schutz von Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge, das Elektrizitätswesen, sowie das Arbeiterrecht, Arbeiter- und Angestelltenschutz. Laut dem bestehenden Artikel 12 B-VG gibt die Bundesregierung die Grundsätze für die Gesetzgebung vor, während die Erlassung von Ausführungsgesetzen Sache der Länder ist.
Dieser Artikel soll nun reformiert werden.
Situation soll sich nicht verschlechtern
Für den Kärntner Landeshauptmann ist es ein besonderes Anliegen, dass sich die Situation der Bundesländer auf keine Weise, vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe, verschlechtert. Für Kaiser ist es notwendig, dass man im Rahmen der Übergangsbestimmungen ein verfassungsmäßiges Verschlechterungsverbot festschreibt. Das unterstrich er auch im Gespräch mit Justizminister Moser, der ihm in diesem Punkt zustimmte.
Derzeit nimmt sich eine Arbeitsgruppe der Verfassungsnovelle an. Sie soll bis zu Landeshauptleutekonferenz im November einen ausgereiften ersten Entwurf erarbeiten.
Auch der Neubau der Justizanstalt Klagenfurt war Thema des Besuches. Auch in diesem Fall wurden bereits erste konstruktive Gespräche geführt.
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