AK Kärnten
15.300 Euro Schadenersatz für schwangere Kärntnerin

Das Dienstverhältnis einer Klagenfurterin wurde wegen ihrer Schwangerschaft nicht verlängert
  • Das Dienstverhältnis einer Klagenfurterin wurde wegen ihrer Schwangerschaft nicht verlängert
  • hochgeladen von Kathrin Hehn

Der Arbeitergeber sicherte der Frau zu, ihr befristetes in ein unbefristetes Dienstverhältnis umzuwandeln. Als die Frau schwanger wurde, wollte er davon nichts mehr gewusst haben und die Arbeiterkammer Kärnten schritt ein.

KLAGENFURT. Zuerst war der Arbeitgeber mit der Leistung der Klagenfurter Projektassistentin so zufrieden, dass er zusicherte ihr befristetes Dienstverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln und sie sogar zu seiner Stellvertreterin zu ernennen.
Nachdem die Frau ihn über ihre Schwangerschaft informierte, wurde das Dienstverhältnis jedoch nur bis zum Eintritt des Mutterschutzes verlängert und endete mit Fristablauf.

Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft

Seitens des Arbeitgebers hieß es, dass die Schwangerschaft keinen Einfluss auch die Nicht-Verlängerung des Dienstverhältnisses hatte. Laut ihm wurde das Dienstverhältnis nicht verlängert, weil die Frau nicht teamfähig war und einen fragwürdigen Umgang mit Vorgesetzten pflege.
Die Klagenfurterin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer, die sofort Schadenersatz aufgrund von Beendigungsdiskriminierung gerichtlich geltend machte.

15.300 Euro für Projektassistentin

Das Landesgericht Klagenfurt gab der Klage schließlich statt und sprach der Frau 15.300 Euro zu. "Eingeklagt wurden fünf Monatsgehälter sowie ein weiterer Schadenersatz von 1.700 Euro", so AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner-Pichler.

Kindergeld abhängig von Arbeitsverhältnis

Für AK-Präsident Günther Goach ist das Urteil richtungsweisend für Beratungen, da viele Frauen sich mit ähnlichen Sachverhalten an die AK wenden. 
Zudem merkt Goach an, dass viele Frauen nicht wissen, dass das einkommensabhängige Kindergeld nur bezogen werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein aufrechtes Dienstverhältnis bestand.
Er rät daher allen Frauen in ähnlichen Situationen sich eingehend beraten zu lassen.

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