AK-Konsumentenschutz
AK Kärnten verhalf Urlauberin zu ihrem Geld

Herwig Höfferer kennt sich als AK-Konsumentenschützer aus | Foto: KK/AK_Helge Bauer
  • Herwig Höfferer kennt sich als AK-Konsumentenschützer aus
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  • hochgeladen von Vanessa Pichler

Höhere Gewalt, aber Reiseversicherung verweigerte das Rücktrittsrecht. Durch Hilfe der Arbeiterkammer (AK) erhielt Kärntnerin doch ihr Geld zurück.

KÄRNTEN. Unpassierbare Straßen und Lawinen-Sperren: Deshalb konnte eine Kärntnerin im November nicht zu ihrem Urlaubshotel im Lesachtal gelangen. Sie wollte also das gebuchte Hotel kostenfrei stornieren. Doch das lehnte die Reiseversicherung ab: Denn der Versicherungsschutz bestehe nur bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit. Die Frau kontaktierte den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. 

356 Euro zurückbekommen

Die AK intervenierte und die Frau konnte aufatmen. Die Buchung wurde kostenfrei storniert, die Kärntnerin erhielt ihre bezahlten 356 Euro zurück. AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer erklärt: "Wenn ein Risiko der Unerreichbarkeit besteht, also der Beherbergungsbetrieb von keinem Urlaubsgast und auch auf keinem Umweg erreicht werden kann, dann ist der Urlauber nicht mehr zur Entgeltzahlung oder zur Bezahlung von Stornogebühren verpflichtet."

Unterschied bei Abreise

Anders verhält es sich bei der Abreise, wenn z. B. durch Schneemassen oder unpassierbare Straßen eine Heimreise nicht möglich ist. Dann muss der Urlauber das Quartier, in dem er ja bleiben muss, auch bezahlen. 

Jeder Kärntner kann sich an den Konsumentenschutz der AK Kärnten wenden:
kaernten.arbeiterkammer.at/konsument oder 050 477 - 2000

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