Corona-Virus
Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Die aktuelle Ausnahmesituation fordert auch die Arbeitgeber. | Foto: Pixabay/free-photos
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Die aufgrund des Corona-Virus behördlich verhängten Ausgangsbeschränkungen bringen nicht nur Veränderungen des sozialen Leben mit sich, sondern auch geänderte Arbeitsbedingungen. StepStone Österreich hat die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber zusammengefasst.

KÄRNTEN. Für Arbeitgeber bedeutet das Virus vor allem eine arbeitsrechtliche Herausforderung. Thema ist unter anderem die Risikobewertung zur Abklärung, welchen Gefahren der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt ist und weiters die Einführung von Schutzmaßnahmen für vulnerable Arbeitnehmergruppen.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und nach der Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, umfassende Schutzmaßnahmen für das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu ergreifen. Solche Maßnahmen wären zum Beispiel erhöhte Hygienemaßnahmen.  Gleichzeitig gilt es, die Gesundheitsrisiken zu reduzieren.

Arbeitnehmer schützen

Besteht ein Verdachtsfall im Unternehmen oder wurde eine Ansteckung verzeichnet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die restlichen Mitarbeiter zu schützen. Weiters muss er, nach dem Epidemiegesetz, den Fall behördlich melden. Wie er weiter vorgeht, ob er eine Betriebsschließung veranlasst und die Arbeitnehmer dienstfrei stellt, bleibt jedem Arbeitgeber selbst überlassen.

Home Office und Telearbeit

Der Arbeitnehmer dar trotz gesetzlicher Verpflichtungen nach ASchG nicht einseitig Home Office verordnen. Wird dies jedoch im Arbeitsvertrag durch die Versetzungsklausel geregelt, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, der Anweisung Folge zu leisten. Damit die Arbeitnehmer auch zu Hause ihre Arbeit leisten können, muss der Arbeitgeber die technische Ausstattung zur Verfügung stellen. Das betrifft unter anderem Zugriff auf das Unternehmernetzwerk und die Bereitstellung der entsprechenden Hardware. Der Arbeitgeber trägt auch alle anfallenden Kosten für Handy und Internet.

Eingeschränkte Kontrollmöglichkeit

Obwohl für Arbeitnehmer im Home Office dieselben Vorschriften und Regeln gelten wie am Arbeitsplatz, hat der Arbeitgeber keine gesetzliche Möglichkeit zur Mitarbeiterkontrolle. Das bedeutet, die Arbeitnehmer müssen der Kontrolle in den eigenen vier Wänden ausdrücklich zustimmen.

Virtuelle Meetings und Videotelefonie

In Ausnahmesituationen, wie aktuell dem Corona-Virus, ist es wichtig, mit den Mitarbeitern in Kontakt zu bleiben. Daher bieten sich virtuelle Meetings über Skype oder ähnliche Programme an, um die Mitarbeiter weiterhin in den Arbeitsprozess einzubinden. Auch der regelmäßige Anruf in der Normalarbeitszeit hilft dabei, eine Art Regelbetrieb aufrechtzuerhalten.

Weitere Tipps von StepStone für ein virtuelles Meeting. | Foto: Stepstone
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Das Wichtigste im Notbetrieb

Durch den Notbetrieb soll der Dienstbetrieb bestmöglich mit einer Mindestbesetzung weitergeführt werden, damit die notwendigen Arbeiten fortgeführt werden können. Wichtig ist dabei, die Arbeitskräfte umfassend vor Infektionen zu schützen. 

Blick nach Vorne

Es ist noch nicht klar, wie lange diese Ausnahmesituation anhalten wird und wie lange die Unternehmen im Notbetrieb arbeiten müssen. Wichtig ist jedoch, die Belegschaft bereits jetzt auf den Normalbetrieb vorzubereiten um die Motivation zu erhalten  und die Jobängste zu nehmen.

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