Musikschulkosten abschreibbar
Ein erklärtes Ziel der KapellmeisterschülerInnen des Bezirkes Kirchdorf und auch einer der Schwerpunkte im Zuge der 4-jährigen Ausbildung zu(r)m OrchesterleiterIn ist es, die Jugendarbeit in der Musikkapelle zu forcieren und den musikalischen Nachwuchs in allen Belangen zu fördern. Dies ist aber oft mit großen Ausgaben verbunden.
Und passend zum Jahreswechsel möchten die SchülerInnen besonders auf folgendes hinweisen: Nicht vergessen, die Musikschulkosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind steuerlich absetzbar! „Die bezahlten Musikschulkosten von diesem Jahr können in der Arbeitnehmerveranlagung für 2013 im Rahmen der Kinderbetreuung abgeschrieben werden,“ erklärt EBO-Schülerin und Medienreferentin des MV Breitenau Elisabeth Eder.
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