"Etappensieg" für 110kV-Freileitung
Der Verfassungsgerichtshof lehnt Aufschub des Genehmigungsbescheides für 110-kV-Leitung ab.
BEZIRK (sta). Das Projekt, mit dem die Energie AG die Lücke zwischen Kirchdorf und Vorchdorf schließen möchte, wurde bereits 2012 vom Land OÖ energierechtlich genehmigt. Das Berufungsverfahren beim Wirtschaftsministerium endete erneut mit einem rechtskräftigen Baubescheid. Die Bürgerinitiative "110 kV-ade", die eine Lösung mit einem Erdkabel bevorzugt, hatte gegen den Bescheid Einspruch erhoben. Dieser wurde vom Gericht jetzt abgelehnt. Nun werden Grundstücks-Enteignungen befürchtet. "Sollte es dazu kommen, werden wir uns Kampfmaßnahmen überlegen", so Michael Praschma, Sprecher des Vereines. 138 private Grundeigentümer sind vom geplanten Projekt betroffen. Eine große Mehrheit davon lehnt die Freileitung laut Praschma ab. "Einer davon ist Alois Pamminger aus Inzersdorf. "Ich will auch in 30 Jahren noch in den Spiegel schauen können. Deswegen gehe ich bis zum Schluss mit." Ebenso kampfbereit zeigt sich Karl Stöhr aus Pettenbach: "Die Entschädigungen stehen ohnehin in keinem Verhältnis zum Schaden, ganz abgesehen von den gesundheitlichen Risiken. Ich lasse es auf eine Enteignung ankommen, ich habe meinen Kindern versprochen, nicht zuzustimmen."
Baubeginn schon heuer?
Die naturschutzrechtliche Genehmigung des Projektes steht noch aus. Die Energie AG will das Projekt aber rasch vorantreiben. "Wir haben erwartet, dass der Verfassungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung nicht anerkennt. Die Genehmigungsverfahren in den Fachbereichen Naturschutz, Wasserrecht und Forst laufen. Wir rechnen damit, dass noch 2013 mit dem Bau begonnen werden kann", sagt Michael Frostel, Sprecher des Konzerns.
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