Achtung: Winterreifenpflicht

TIROL. Vom 1. November 2013 (bis 15. April des Folgejahres) gilt in Österreich die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“, und es besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.

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