Demenz im Heim: Problematik ist bekannt

Ein "Einsperren" von Pflegeheim-Bewohnern ist nicht möglich und wird nicht praktiziert.
  • Ein "Einsperren" von Pflegeheim-Bewohnern ist nicht möglich und wird nicht praktiziert.
  • hochgeladen von Klaus Kogler

ST. JOHANN (niko). Ein dementer Mann "büxt" wiederholt aus dem Pflegeheim in St. Johann aus. Kürzlich wurde er verletzt in einer Tiefgarage aufgefunden und ins Spital gebracht. "Was wird zum Schutz der bedauernswerten Demenzkranken von Seiten des Pflegeheims getan", fragt die Frau des Mannes (Name d. Red. bek.).
Die Patienten können das Heim ungehindert verlassen. "Muss Schlimmeres geschehen, ehe die Heimverwaltung tätig wird?" fragt die betroffene Frau.
"Die Problematik ist uns bewusst. Jedoch sind die Bewohnerrecht stark verankert und jeder Bewohner kann sich frei bewegen. Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wären nur über gerichtliche Verfügung möglich", weiß Franz Höck, Verwaltungsleiter des Sprengel-Pflegeheims. "Es ist auf die Bewohnerrechte laut Tiroler Heimgesetz Bedacht zu nehmen."
Der neuer Pflegedienstleiter Matthias Pfanner nimmt zur Problematik ebenfalls Stellung. "Es gibt gesetzliche Auflagen wie das Heimaufenthaltsgesetz, die die persönlichen Freiheiten der Bewohner besonders schützen. Nach geltendem Recht stellt das Verwenden von Chips, Sensoren etc. eine Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz dar", so Pfanner.
Dass Menschen mit einer ausgeprägten Demenz an einem Wandertrieb leiden (das ständige und rastlose Herumgehen), ist hinlänglich bekannt. Dieser Wandertrieb ist ein Symptom der Krankheit, welcher nur durch das Gehen selbst einigermaßen gelindert werden kann, erklärt der Pflegedienstleiter.
Man wolle diesen Wandertrieb nicht einschränken. Ein Ansatz wäre die medikamentöse Sedierung, die man jedoch nicht anwenden will. "Das Gehen und Herumwandern ist häufig der letzte Anteil an Lebensqualität, der den Betroffenen bleibt", so Pfanner.
Das Verlassen des Hauses würde von den MitarbeiterInnen stets bemerkt, betont Pfanner. Ob die „Gehenden“ davon überzeugt werden können, wieder ins Heim zurückzukehren, steht auf einem anderen Blatt. "Es gelingt uns häufig, aber leider nicht immer."
Die Freiheit des Menschen stelle im Pflegeheim das oberste Prinzip dar. Nur "in extremsten Situationen greifen wir mit den betreuenden Hausärzten zu ausgeprägten sedierenden Maßnahmen", so Pfanner.
Eine mögliche Ortung mittels GPS-Tracking müsste von der Bewohnervertretung geprüft und freigegeben werden. Erst dann sind solche Maßnahmen zulässig. Ein Versperren der Türen oder ein aktives Zurückhalten der BewohnerInnen im Heim ist per Gesetz und auf Grund der jeweiligen Betriebsgenehmigung durch das Land Tirol nicht zulässig, da eine Pflegeeinrichtung niemals eine geschlossene Anstalt darstellen kann und darf, erklärt Pfanner

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