Flächenwidmung ist beschlossene Sache
ST. JOHANN. Zwei Stellungnahmen gingen im St. Johanner Gemeindeamt zur zweiten Auflage des neuen Flächenwidmungsplanes ein. Beide waren unzulässig, daher konnte der neu Plan im Gemeinderat beschlossen werden (einstimmig). Die neue St. Johanner Flächenwidmung muss nun vom Land Tirol als Aufsichtsbehörde genehmigt werden, ehe das Konvolut in Kraft treten kann.
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