Vorrückungsstichtag: auch am BKH Mehrkosten

Nachzahlungen. | Foto: MEV

BEZIRK/ST. JAKOB/ST. JOhANN. Durch die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages kommt es nicht nur in Gemeinden, sondern auch in Institutionen wie Krankenhäusern zu Mehrkosten, wie Bgm. Leo Niedermoser (St. Jakob) im Gemeinderat berichtete. Bezüge müssen mit Stichtag 14. 11. 2014 aufgerollt und nachgezahlt werden. Es müssen Schulzeiten entsprechend berücksichtigt werden. "Für das Bezirkskrankenhaus St. Johann beträgt die Nachzahlung an die Mitarbeiter 1,8 Millionen Euro", so Niedermoser.

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