Jahresausgleich
Bis Ende des Jahres noch Steuerausgleich für 2014 einreichen

Jahresausgleich machen. | Foto: MEV
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BEZIRK. Bis Ende Dezember 2019 sollte der Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgegeben werden. Laut AK-Schätzungen werden in Österreich jährlich bis zu 200 Mio. Euro beim Finanzamt nicht abgeholt.

Dies betrifft besonders alle ArbeitnehmerInnen, welche ein regelmäßiges Einkommen haben, Lohnsteuer zahlen und Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nachzuweisen haben. Aber auch alle, die während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge hatten, zu viel Lohnsteuer bezahlt, oder nicht durchgehend beschäftigt waren.

ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (unter ca. 1.260 € brutto/Monat), können sich vom Finanzamt die Negativsteuer zurückholen. Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen. Dies trifft vor allem auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, FerialarbeiterInnen oder PflichtpraktikantInnen zu. Aber auch auf geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen müssen.

Im Zuge einer Verlassenschaft sollte ebenso nicht vergessen werden, innerhalb von fünf Jahren den Jahresausgleich zu beantragen.

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