Flächenwidmugsplan: Bauverbot für Grundstück in St. Johann
ST. JOHANN (elis). Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. 10. eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und ein damit einhergehendes Bauverbot für zwei Grundstücke einstimmig angenommen. Das neue Raumordnungsgesetz macht das möglich. Eine unbegrenzte Bausperre wurde damit für Grundstücke von Franz Viertel und Anneliese Dötlinger erlassen. Die Betroffenen wurden über die Änderung informiert.
In einem Flächenwidmungsplan muss dementsprechend für alle Grundflächen des Gemeindegebietes der Verwendungszweck durch die Widmung als Bauland, Freiland, Sonderflächen oder Vorbehaltsflächen festgelegt werden.
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