ÖGB Kitzbühel informiert über richtiges Verhalten bei Erreichbarkeit im Krankenstand

BEZIRK (red.). ÖGB-Regionalsekretär Hansjörg Hanser sieht das OGH-Urteil, wonach ArbeitnehmerInnen für wichtige Informationen auch im Krankenstand verfügbar sein müssen, gelassen. „Die vorschnellen Interpretationen gehen von einer generellen Erreichbarkeit erkrankter MitarbeiterInnen aus. Das ist natürlich nicht der Fall." Hanser setze auf die Verantwortung der Arbeitgeber, diese Angelegenheit vernünftig zu behandeln und ArbeitnehmerInnen im Krankenstand nicht unnötig zu kontaktieren. "Vor allem in größeren Unternehmen ist die Frage der generellen Erreichbarkeit ohnehin durch Betriebsvereinbarungen geklärt, alle weiteren Beschäftigten müssen sich auch keine Sorgen machen. Einen ordentlichen Genesungsverlauf wird es auch künftig geben“, so Hanser.
Margit Luxner, Stv. ÖGB Regionalvorsitzende dazu: „Wer krank ist, muss auch weiterhin nicht für den Chef ständig erreichbar sein, wie das einige vorschnelle Reaktionen auf ein aktuelles OGH-Urteil interpretieren. Davon ist im Spruch der Höchstrichter auch nicht die Rede. Der OGH vertritt die Meinung, dass Arbeitnehmer erreichbar sein müssen, wenn es um unbedingt erforderliche Informationen geht, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß - etwa telefonisch - das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt, so die Formulierung. Davon sind nur sehr wenig ArbeitnehmerInnen in gehobenen Positionen betroffen. Wer immer dieses Urteil als Freibrief dafür versteht, ArbeitnehmerInnen im Krankenstand zu kontaktieren, der hat es offensichtlich falsch verstanden“, so Luxner.

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