Neue Richtlinien zu Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen

LR Beate Palfrader freut sich über den nunmehrigen Beschluss der neuen Richtlinien zu Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen. | Foto: Land Tirol/Aichner
  • LR Beate Palfrader freut sich über den nunmehrigen Beschluss der neuen Richtlinien zu Erwachsenenbildung und Bibliothekswesen.
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TIROL (red.). Auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader hat die Tiroler Landesregierung kürzlich Sonderrichtlinien für die Erwachsenenbildung und das Bibliothekswesen beschlossen. Sie gelten für die kommenden fünf Jahre. „Durch diese Sonderrichtlinien wird das Förderwesen des Landes im Bereich Kultur noch ziel- und wirkungsorientierter sowie transparenter gestaltet“, ist Palfrader überzeugt.

Bildungsangebote in allen Regionen

Ziel ist die qualitätsvolle Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung sowie gleicher Zugang zu Bildungsangeboten für alle Personen. Mit jährlichen Förderungen in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro unterstützt das Land Tirol die Organisation und Durchführung von Angeboten der allgemeinen Erwachsenenbildung.
Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Länder werden außerdem kostenlose Kurse zur Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses finanziert. Hier stehen von 2018 bis 2021 inklusive der Mittel des Europäischen Sozialfonds und des Bundes insgesamt 4,8 Millionen Euro für Tirol zur Verfügung.

Öffentliche Büchereien am Puls der Zeit

Mit dieser speziellen Richtlinie sollen flächendeckende Angebote geschaffen und durch nachhaltige Literaturvermittlung allen Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden. Weitere Förderziele sind qualitative Medienangebote sowie die zeitgemäße Ausstattung, Präsentation und EDV-mäßige Erfassung des Bestandes öffentlicher Bibliotheken.
„Rund 1.200 Freiwillige sorgen in den rund 180 öffentlichen Büchereien in Tirol mit großem Einsatz dafür, dass der Bevölkerung eine umfangreiche Auswahl an Büchern und Medien sowie zahlreiche Veranstaltungen geboten werden“, betont Palfrader. Ein Fokus der Sonderrichtlinien liegt daher auch auf der Verbesserung der fachlichen Qualifikation der MitarbeiterInnen durch Aus- und Weiterbildungsangebote.

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