Kitzbüheler Steuerberater bekämpfte erfolgreich NoVA-Benachteiligung von Privatpersonen

Kitzbüheler Steuerexperte Thomas Obermoser erkämpfte Neuregelung. | Foto: Foto: privat
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KITZBÜHEL/SALZBURG/WIEN (bp). Ab kommendem Jahr erhalten Privatpersonen, die ihr Auto ins Ausland verkaufen, die Normverbrauchsabgabe (NoVa) zurück. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Erkämpft hat diese Neuregelung der Kitzbüheler Steuerberater Thomas Obermoser, zusammen mit dem Salzburger Rechtsanwalt Markus Kroner.

Bisher war die Nova-Rückerstattung nur Unternehmern vorbehalten, was der Kitzbüheler Steuerberater gegenüber Privaten als grobe Benachteiligung und Ungleichheit ansah. Der Anlassfall liegt schon einige Jahre zurück.

Der Steuerexperte legte Verfassungsbeschwerde ein und bekam Recht: Die entsprechenden Textpassagen im Gesetz werden mit Ende des Jahres automatisch aufgehoben, ab 2016 erhalten nun auch Private, die ihr Auto ins Ausland verkaufen, die anteilige Nova rückerstattet.

„Ich freue mich, dass wir mit unserer Ansicht und Argumentation, die Nova ist eine Verbrauchsabgabe und keine Zulassungssteuer, höchstrichterlich Recht bekommen haben“, sagt der findige Steuerberater.

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