Mordalarm in Klagenfurter Justizanstalt
17-Jähriger ist laut Staatsanwaltschaft geständig
- Der 17-jährige Tatverdächtige gesteht die Tötung von seinem Zellengenossen (Symbolfoto)
- Foto: MeinBezirk/Evelyn Wanz
- hochgeladen von Evelyn Wanz
Wie berichtet, kam es in der Nacht von Montag auf Dienstag zu einem Tötungsdelikt in der Justizanstalt Klagenfurt. Ein 19-jähriger Insasse wurde leblos in seiner Zelle aufgefunden. Der 17-jährige Tatverdächtige hat die Tat gestanden. MeinBezirk.at sprach mit Christian Pirker, dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.
KLAGENFURT. Ein 17-Jähriger, der in der Justizanstalt Klagenfurt in Untersuchungshaft sitzt, hat zugegeben, seinen 19-jährigen Zellengenossen getötet zu haben. "Der Tatverdächtige ist zum Vorwurf geständig", bestätigt Christian Pirker, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber MeinBezirk.at.
Bewusstlos gewürgt und getötet
Zuvor soll es zwischen den beiden Männern im Haftraum zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein.
"Der Beschuldigte hat das Opfer laut eigenen Angaben bewusstlos gewürgt. Anschließend fügte er dem Opfer mit einem Einwegrasierer tödliche Schnittverletzungen am Hals zu", so Pirker.
Tatmotiv
Der 17-Jährige gab gegenüber den Ermittlern an, zuvor vom Opfer bedroht worden zu sein. Dabei soll es sich laut Staatsanwaltschaft um verbale Drohungen gehandelt haben. Die beiden Insassen hatten seit dem 7. August eine gemeinsame Zelle in der Justizanstalt Klagenfurt. Der 17-Jährige befand sich wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung und der versuchten Brandstiftung in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige verbüßte hingegen wegen Vermögensdelikten eine Strafhaft.
Psychiatrisches Gutachten ausständig
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen derzeit auf Hochtouren. Auch das Landeskriminalamt ist in die Ermittlungen eingebunden. Das medizinische Gutachten liegt bislang noch nicht vor. "Ob bei einem der beiden Insassen psychische Auffälligkeiten vorlagen, könne derzeit noch nicht beantwortet werden", erklärt Pirker. Zur Klärung der Frage, ob der 17-jährige Beschuldigte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, wurde ein entsprechendes psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Volksanwältin leitet Prüfverfahren ein
Zum Mordfall in der Justizanstalt Klagenfurt leitet die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gaby Schwarz ein amtswegiges Prüfverfahren ein: "Aufgrund der kolportierten Informationen zu Hintergründen des Mordfalls in der Justizanstalt Klagenfurt sieht Volksanwältin Gaby Schwarz dringenden Aufklärungsbedarf und kündigt ein amtswegiges Prüfverfahren an", heißt es.
"Zu prüfen wird insbesondere sein, wann den Hinweisen auf psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde, und ob es einer besonderen Form der Unterbringung bedurft hätte."
Kritik
"Es zeigt sich einmal mehr, dass die heimischen Justizanstalten für die Unterbringung und Betreuung von psychisch Kranken nicht adäquat ausgestattet sind", verweist die Volksanwältin auf den im März vorgestellten Schwerpunktbericht "Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand".
- Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gaby Schwarz leitet nun ein amtswegiges Prüfverfahren ein.
- Foto: Volksanwaltschaft/Elias Pargan
- hochgeladen von Laura Anna Kahl
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