Osterfeuer in Klagenfurt
Nur mit rechtzeitiger Anmeldung möglich

Das Osterfeuer auf der Schleppealm ist sehr beliebt. | Foto: Privat/Pössenbacher
  • Das Osterfeuer auf der Schleppealm ist sehr beliebt.
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Osterfeuer innerhalb von Klagenfurt müssen bis 4 Tage vor Entzündung angemeldet werden, durchschnittlich werden jährlich rund 20 Osterfeuer veranstaltet.

KLAGENFURT. Das Osterfest rückt näher, und damit auch die Feierlichkeiten rund um Ostern und seine Brauchtümer. Eines davon ist das Osterfeuer, das vielerorts in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag entzündet wird. In Klagenfurt ist das größte Osterfeuer auf der Schleppe-Alm zu finden, jährlich werden etwa 20 Osterfeuer, über das gesamte Stadtgebiet verteilt, entzündet. Für alle, die selbst ein Osterfeuer ausrichten wollen, müssen einige Dinge beachtet werden. "Das Osterfeuer muss unbedingt rechtzeitig angemeldet werden, damit die Behörde genügend Zeit für eine Überprüfung und die Genehmigung hat", erklärt Bürgermeister und Feuerwehrreferent Christian Scheider. Das heißt im Klartext: Bis vier Tage vor Entzünden muss die Anmeldung des Osterfeuers beim Magistrat eingehen, sonst gibt es keine Bewilligung.

"Auf kleine Feuer verzichten"

„Ein Osterfeuer zu entzünden ist bei uns ein beliebter Brauch, deswegen bitte ich alle Privatpersonen, sich rechtzeitig anzumelden. Ganz im Sinne der Umwelt empfehle ich aber, dass Bürgerinnen und Bürger zu den großen Veranstaltungen kommen und eher auf ein eigenes Feuer verzichten. Mir ist es außerdem besonders wichtig, dass die Umwelt, Anrainer und auch die Tiere nicht gefährdet werden. Deswegen ersuche ich alle, die Osterfeuer vor dem Entzünden auf versteckte Kleintiere zu untersuchen“, sagt Bürgermeister Christian Scheider.

Anträge verfügbar

Die Anträge stehen ab sofort auf www.klagenfurt.at sowie www.berufsfeuerwehr.at, im Bürgerservicebüro des Rathauses sowie bei der Berufsfeuerwehr zur Verfügung.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens vier Kalendertage vor Entzündung des Brauchtumsfeuers bei der Berufsfeuerwehr, Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei, entweder persönlich, per Post – Adresse: 9020, Hans-Sachs-Str. 2 – oder per Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at einlangen. Nach telefonischer Terminvereinbarung wird dann ein Ortsaugenschein durchgeführt. Nähere Informationen dazu befinden sich auf einem eigenen Informationsblatt, welches ebenfalls im Internet und bei den angegebenen Stellen verfügbar ist.

Folgende Maßnahmen sind gemäß Verordnung jedenfalls einzuhalten:

  • Der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
  • Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie z. B. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub, erfolgen.
  • Es ist eine erste Löschhilfe (z. B. leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch, entsprechende Anzahl tragbarer Feuerlöscher, ...) bereitzuhalten.
  • Vor dem Entzünden des Brennmaterialstapels hat sich der für das Brauchtumsfeuer Verantwortliche zu vergewissern, dass sich keine Kleintiere, welche sich darin eingenistet bzw. verkrochen haben, befinden.
  • Das Abbrennen darf nur unter ständiger Aufsicht sowie ohne Rauch- und Geruchsbelästigungen gegenüber Anrainern erfolgen.
  • Bei Aufkommen von Wind, Niederschlag und Funkenflug sowie bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
  • Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr „Notruf 122“ zu verständigen!
  • Bei unsachgemäßem oder verbotenem Abbrennen eines Brauchtumsfeuers sowie Rauch- und Geruchsbelästigung wird dieses von der zuständigen Feuerwehr gelöscht und die Einsatzkosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Alle Informationen zu dem Thema findet man auf: www.klagenfurt.at/stadtservice/sicherheit/feuerwehr

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