1.300 Euro Obergrenze bei Mindestsicherung

Am Mittwoch hat Kärntens Sozialreferent Christian Ragger (BZÖ) bekanntgegeben, dass bereits morgen ein neuer Erlass für die Mindestsicherung in Kraft tritt. Künftig gibt es dafür eine Obergrenze von 1.300 Euro.

Einheitliche Regelung für alle Bezirke
Angesichts der ausufernden Kosten für die Mindestsicherung fordert Sozialreferent Christian Ragger eine strengere Handhabung des Gesetzes. Ziel ist eine einheitliche Regelung in allen Bezirken, wem die Mindestsicherung tatsächlich zusteht.
Eine Prüfung habe ergeben, dass in Villach 714 Leute die monatliche Mindestsicherung, bekommen in Klagenfurt aber nur 148. Der Schluss, das Villach eben mehr Mittellose habe, ist für Ragger nicht zulässig.
Prüfung der Arbeits- und Integrationswilligkeit
Die Behören werden in Zukunft die Arbeits- und Integrationswilligkeit der Bezieher genau prüfen müssen. Letzteres deshalb, weil immer mehr Ausländer die Mindestsicherung beziehen, sagte Ragger: "Wenn der Trend weiter geht, werden wir in zwei Jahren mehr Geld aus der Sozialhilfe für Ausländer bzw. Nicht-EU-Bürger aufwenden müssen, als für unsere eigenen Bürger."
Wer sich nicht daran hält, fällt zurück in die Grundversorgung. "Wenn er weder integrations- oder arbeitswillig ist, noch die deutsche Sprache erlernen möchte, wird er auf diese 180 Euro - plus Wohnversorgung, die ihm zur Verfügung zu stellen ist, und Krankenversicherung - reduziert. Das heißt, in Summe bekommt er 250 bis 280 Euro", so der Sozialreferent.
506 Euro bekommt ein Mindesthilfebezieher - dazu kommen mehr als 200 Euro für den Lebenspartner und 240 Euro pro Kind. Mit fünf Kindern ergibt das - inklusive Familienbeihilfe - mehr als 3.000 Euro.
Obergrenze: Maximal 1.300 Euro pro Monat
Ragger will eine Obergrenze einziehen, um die hohe Summen zu verhindern, wie er sagt: "Eine Deckelung wird es insofern geben, als es einen Höchstsatz in der Mindestsicherung gibt. Ein Familienvater mit drei Kindern hat bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro kein Interesse mehr, arbeiten zu gehen, weil es für ihn absolut nicht lukrativ ist. Daher wird die Mindestsicherung mit einer Obergrenze von maximal 1.300 Euro pro Monat festgelegt werden - exklusive der Transferleistungen des Bundes. Das heißt, dass die Familienbeihilfe natürlich bezogen werden kann."
Ragger rechnet mit weiterem Antragszuwachs
Vor allem auch deshalb, weil aufgrund der Wirtschaftskrise die Zahl der Bedürftigen noch stark ansteigen wird. Heuer beziehen 1.500 Leute monatlich die Mindestsicherung, was zehn Millionen Euro für das Jahr ausmacht. Im nächsten Jahr rechnet Ragger mit 15 Millionen Euro.
Er drängt zudem den Bund, die gegenseitige Verrechnung abzuschaffen. Heute zahlt Kärnten noch immer Sozialhilfe für ehemals in Kärnten ansässige Immigranten, die längst in Wien wohnen. Für Ragger ist dies eine Bedingung, der bundesweiten Mindestsicherung zuzustimmen.

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