Ab 2010 werden alle Telefon- und Internet-Verbindungen gespeichert

In Deutschland wird gegen die Vorratsdatenspeicherung protestiert. Österreich gibt Widerstand auf und führt Vorratsdatenspeicherung ein.

Die Regierung unternimmt einen neuen Anlauf zur Umsetzung der EU-weit vorgeschriebenen "Vorratsdatenspeicherung" von Telefon- und Internet-Verbindungen. Ab 2010 sollen damit auch in Österreich Verbindungsdaten automatisch gespeichert werden. Weil eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 2006 noch nicht umgesetzt wurde, hatte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

"Mindestumsetzung"
Die zuständige Infrastrukturministerin Bures hat nun beim Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte einen Gesetzesentwurf in Auftrag gegeben, der eine möglichst zurückhaltende "Mindestumsetzung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme bringen soll. Das betrifft etwa Angaben darüber, von wo aus, wie lange und mit wem der Besitzer eines Handys telefoniert, welche Internet-Seiten die Kunden besuchen und an welche Adressen sie Emails schreiben. Nicht gespeichert werden die Inhalte von Telefongesprächen, SMS und Emails.

Löschung der Daten nach sechs Monaten
Der Gesetzesentwurf sieht die Löschung der Daten schon nach sechs Monaten vor (laut Richtlinie kann diese Frist zwischen sechs und 24 Monaten betragen). Der Zugriff soll den Behörden außerdem nur bei Verdacht einer schweren Straftat und auch dann nur mit richterlichem Befehl möglich sein, berichten mehrere Tageszeitungen in ihren Freitag-Ausgaben. Ausnahme: Zur Abwehr eines angekündigten Verbrechens oder zur Lebensrettung (z.B. "Handypeilung" nach Lawinenabgang) ist ein Zugriff auch ohne richterlichen Befehl möglich.

Entwurf geht in Begutachtung
Der Entwurf soll bis 24. November in Begutachtung gehen. Die Löschung der Daten nach nur sechs Monaten sei mit der ÖVP akkordiert, in Details gebe es aber noch Diskussionsbedarf, hieß es im Infrastrukturministerium. Das Innenministerium hatte sich in der Vergangenheit stets für längere Fristen stark gemacht, hat nun in diesem Punkt aber eingelenkt. Bei einigen Punkten gebe es aber noch Gesprächsbedarf.

Allerdings enthalte der Gesetzesentwurf der Infrastrukturministerin auch Punkte, wo es noch Gesprächsbedarf gibt. Offen sei etwa noch, welche Delikte unter "schwere Straftaten" fallen - der Zugriff der Behörden auf die Daten soll nämlich nur bei Verdacht einer schweren Straftat und bis auf wenige Ausnahmen auch dann nur mit richterlichem Befehl möglich sein.
Unklar sei aber beispielsweise, ob auch Betrugsfälle im Internet unter diese Definition fallen. Das Innenministerium trete jedenfalls dafür ein, dass die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden hier nicht eingeschränkt werden, so der Sprecher. Man sei aber zuversichtlich, eine entsprechende Einigung mit dem Regierungspartner erzielen zu können.

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