Coronazeit 2021 ...
Ab Donnerstag genügt bei der Einreise aus den meisten EU-Staaten nach Österreich der 3G-Nachweis

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Ab 10. Juni 2021
Einreise nach Österreich: Voraussetzungen

Getestete, genesene und geimpfte Personen aus bestimmten Ländern dürfen nach Österreich einreisen. Für diese drei Gruppen gelten folgende Bestimmungen:

Getestete Personen

Molekularbiologischer Test (z. B. PCR-Test): gültig für 72 Stunden ab Probenahme
Antigen-Test einer befugten Stelle: gültig 48 Stunden ab Probenahme

Genesene Personen

Behördlicher Absonderungsbescheid: gültig für 6 Monate
Ärztliche Bestätigung einer abgelaufenen molekularbiologisch nachgewiesenen Infektion: gültig für 6 Monate
Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper: gültig für 3 Monate

Geimpfte Personen

Immunisierung durch zwei Teilimpfungen (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna)

Konkrete Einreisebestimmungen

Jede nach Österreich einreisende Person (gilt auch für österreichische Staatsbürger und Pendler) muss ein Pre-Travel-Clearance-Formular ausfüllen (Ausnahmen: Durchreise ohne Zwischenstopp sowie berufliche Überstellungsfahrten). Das Dokument ist auf Verlangen der Behörden vorzuweisen. Ab 10.6. ist dieses ausgefüllte Formular nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig.
Die Einreise aus Deutschland ist für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich, ohne anschließend eine 10-tägige Quarantäne antreten zu müssen, wenn diese bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich in Österreich oder Deutschland aufgehalten haben. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, ist ein molekularbiologischer Test binnen 24 Stunden nach der Einreise nachzuholen.
Diese Regelung gilt auch für folgende Staaten: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern.
Für die Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzstaaten gilt folgendes: Geimpfte oder genesene Personen müssen keine 10-tägige Quarantäne antreten, "nur" Getestete aber schon.
Die Einreise aus sonstigen Staaten (z. B. Großbritannien, Russland, Serbien, USA) ist wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich, etwa zu Arbeitszwecken. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Wer "nur" einen negativen Test hat, muss für mindestens 5 Tage in Quarantäne.
Informationen zum laufenden Flugbetrieb am Flughafen Wien finden Sie auf der Website des Flughafens. Bitte beachten Sie, dass am gesamten Flughafengelände eine FFP2-Maskenpflicht herrscht.
Derzeit gilt ein Landeverbot für Flugzeuge aus Südafrika, Brasilien und Großbritannien.
Beschränkungen für die Einreise aus Indien: Landeverbot für Direkt-, Privat-, Charter- und Ausweichflüge zur Umgehung des Landeverbots. Einreisen dürfen nur Personen mit einem Wohnsitz in Österreich. Personen, die über Transferflüge nach Österreich einreisen und in den letzten 10 Tagen in Indien waren, müssen eine zehntägige Quarantäne antreten sowie einen negativen PCR-Test vorlegen oder ihn innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise durchführen lassen. Ein Freitesten mit einem PCR-Test (!) nach 5 Tagen ist möglich.
Der City Airport Train CAT vom Flughafen zum Bahnhof Wien Mitte hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt. Züge der ÖBB und Busse sorgen aber weiterhin für einen reibungslosen Transfer vom und zum Flughafen. Die ÖBB garantieren, dass ihre Zuggarnituren täglich mehrfach gereinigt und desinfiziert werden. Auch hier gilt: FFP2-Maskenpflicht in allen Zügen und im Bahnhof.
Alternative Anreisemöglichkeiten vom/zum Flughafen nach/von Wien.
Archiv: © Robert Rieger
Quelle und Text: WienInfo
Symbolfotos: © Robert Rieger Photography
© Circus & Entertainment Pics by Robert Rieger

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