Klagenfurt NACHGEFRAGT ...
Ebenthaler-Siedlung: Projekt "Rodelhügel/Wäldchen" - FPÖ mit Dringlichkeitsantrag in Klagenfurter Gemeinderatssitzung
- Einmal von oben. Wo bleibt der Plan vom Stadtgartenamt? Wohin kommt das Wäldchen und was wird auf Jahre eingezäunt?
- hochgeladen von hans hugo
Von FPÖ Gemeinderäten wurde in der Klagenfurter Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 ein Dringlichkeitsantrag zum Projekt "Rodelhügel/Wäldchen Ebenthaler-Siedlung" gestellt:
- Auszug "Der zuständige Referent wird aufgefordert, umgehend eine konstruktive Lösung für die Familien und Anrainer herbeizuführen, um den Erhalt des beliebten Freizeit- und Bewegungsraumes Moritzpark im Bereich der Grünanlage Moritzgasse sicherstellen zu können und dabei die Bevölkerung einzubinden".
Nach einigen Wortmeldungen etc. hat der Gemeinderat (Ausnahme NEOS) dem Dringlichkeitsantrag der FPÖ zugestimmt.
Einige Punkte/Passagen der Wortmeldungen der Gemeinderatssitzung zum Dringlichkeitsantrag Rodelhügel/Wäldchen sind aber ohne weitere Informationen etc. nicht nachvollziehbar (Transcripte/Wortmeldungen).
Beispielsweise:
Herr GR. Habenicht sagt:
- Rein rechtlich, laut Kärntner Naturschutzgesetz sind wir dazu verpflichtet, das Wäldchen umzusetzen bis 30.11.2025, sonst müssen Ersatzzahlungen erfolgen von 55.000 €.
- Laut Abteilung, weil da das Ansinnen ist, wir sollten die Bäume vielleicht in eine Allee oder in einer anderen Parkanlage aufstellen, das geht leider nicht.
- Die Bäume sind speziell für solche Klimawäldchen. Also diese Bäume sind auch nicht gestattet, dass wir sie aussetzen in einer Allee oder in einer Parkanlage.
- Also wir müssen erstens Beschlüsse aufheben und wir müssten ein Geld in die Hand nehmen, das ist in etwa von 50.000 €, also über das müsst ihr jetzt beraten.
Frau Magistratsdirektorin Mag. Jandl sagt:
- Von meiner Seite gab es ja diesbezüglich die Stellungnahme, nämlich den Hinweis auf, auf den aufrechten Bescheid, auf die aufrechte Beschlusslage, nämlich ein Stadtsenatsbeschluss der grundsätzlich umzusetzen ist.
- Bei Nichtumsetzung und da wurde auch hingewiesen, gibt es möglicherweise Schadensersatzforderungen in der Höhe von den 50.000, die ja genannt wurden.
- Die Frage, wie man damit umgeht, nämlich man müsste den, das aufheben und das in kauf nehmen. Andere Lösungen, sage ich, das zu integrieren oder also es hängt ja davon ab wo das gemacht wird. Aber die Ersatzfläche für diese Pflanzen ist festgelegt.
- Die Dringlichkeit entscheidet der Gemeinderat.
Fragen:
- Wer kennt sich noch aus?
- Wer muss für mögliche Schadensersatzforderungen, rund 50.000 € aufkommen? Wer ist verantwortlich? Der Antragsteller/Referent? Die Abteilung? Der Stadtsenat? Der Gemeinderat?
- Was wird genau wo gepflanzt? Und warum kann man diese "speziellen Bäume für das geplante Moritzwäldchen" nicht auch in anderen Parkanlagen pflanzen?
Usw., usw. ...
Abschließende Anmerkung: Informationsfreiheitsgesetz Gemeinden "Moritzwäldchen": Warum sind die Unterlagen, Pläne, etc. nicht schon seit 01.09.2025 veröffentlicht?
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