Lockdown
Kultur, Veranstaltungen / 1.300 Euro Sonderbonus für Künstler
Anträge für Künstler-Sonderbonus
Ab Dienstag 17. November möglich:
1.300 Euro über Sozialversicherung der Selbständigen beantragen
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer und SVS- Obmann Peter Lehner haben am Montag bekanntgegeben, dass Künstler über die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine finanzielle Hilfe für den zweiten Lockdown beantragen können.
1.300 Euro Bonus
Konkret können bei der SVS versicherten Künstlerinnen und Künstler, wenn sie vom Lockdown betroffen sind, eine Sonderzahlung von 1.300 Euro beantragen – unabhängig von und zusätzlich zu allen anderen bisherigen Unterstützungsinstrumenten. Der Bonus steht damit sowohl jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die schon bisher aus der SVS eine Überbrückungsfinanzierung erhalten haben, als auch jenen, die monatlich Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer beziehen.
„Jede selbständige Künstlerin und jeder Künstler, der unter diesem Lockdown leidet, hat damit – zusammen mit den bisherigen Maßnahmen – im November ein Mindesteinkommen von 2.300 Euro“, erklärt Staatssekretärin Mayer.
QUELLE
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Veranstaltungen sind untersagt z. B. kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte
Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.
Auch für Hochzeiten am Standesamt sind Ausnahmen möglich ...
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