Eure Recht und Pflichten
So startet ihr in der Lehre richtig durch!

Christoph Appé, Referatsleiter für Lehrlinge und Jugend in der Arbeiterkammer. | Foto: AK/Jost&Bayer
  • Christoph Appé, Referatsleiter für Lehrlinge und Jugend in der Arbeiterkammer.
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Wie lange darf ich täglich arbeiten? Was, wenn mir die Lehre nicht gefällt? Bin ich als Lehrling krankenversichert? Die Arbeiterkammer Kärnten hat zahlreiche Tipps für alle Neo-Lehrlinge.

KÄRNTEN. Wie gelingt der Start in eine Lehre? Wie lange darf ich täglich arbeiten? Was, wenn mir die Lehre nicht gefällt? Bin ich als Lehrling krankenversichert? Denn mit diesem neuen Abschnitt kommen jede Menge Fragen auf einen zu. Die Woche hat sich von der Arbeiterkammer Kärnten zahlreiche Tipps für angehenden Neo-Lehrlinge geholt. Mit diesen Tipps sollte der neue Lebensweg zu meistern sein.

Vertraglich absichern

"Jetzt bewerben", lautet das Motto. Wer eine passende Lehrstelle finden will, sollte sich jetzt bewerben. Hat man erst einmal seine Traumstelle gefunden, gilt es Nägel mit Köpfen zu machen. "Einen Lehrvertrag musst du schriftlich abschließen. Er beinhaltet den vereinbarten Lehrberuf und die Dauer deiner Lehre. Unterschrieben wird der Vertrag von dir, deinem Arbeitgeber und einem Erziehungsberechtigten, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist", erklärt Christoph Appé, Referatsleiter Lehrlinge und Jugend. In dem Lehrlingsvertrag ist auch festgelegt, wie viel der jeweilige Lehrling verdient. Die Höhe des Lehrlingseinkommens ist in der Regel über den Kollektivvertrag geregelt. Details dazu erfährt man bei den Experten der Arbeiterkammer unter Tel.: 050 477-1002. Als Lehrling hat man Anspruch auf 25 Arbeitstage (oder 30 Werktage) Urlaub. Eine schriftliche Vereinbarung wird empfohlen. Bin ich als Lehrling angemeldet? "Dein Arbeitgeber muss dich bei der Krankenkasse anmelden. Eine Kopie dieser Anmeldung bekommst du. Auch die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt über deinen Arbeitgeber", klärt Appé auf.

Die Probezeit

Natürlich haben Lehrlinge neben jeder Menge Rechte auch Pflichten. Der Besuch in der Berufsschule ist Pflicht. Selbstverständlich hat sich jeder Lehrling an die vorgeschriebenen Arbeitszeiten zu halten. Apropos Arbeitszeiten: Lehrlinge dürfen täglich nicht länger als acht Stunden und wöchentlich 40 Stunden arbeiten. Es ist ratsam, die Arbeitszeiten aufzuschreiben. Die Probezeit für Lehrlinge beträgt drei Monate. Appé: "In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden – sowohl vom Arbeitgeber als auch von dir." Bei einem Krankenstand ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren.

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