3-Tages-Tarif in städtischen Kindergärten und Horten
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres gibt es ein zusätzliches Angebot für berufstätige Eltern. Ab sofort können Kinder für nur drei Tage der Obhut des Kindergartens oder des Hortes anvertraut werden.
Immer mehr Eltern gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach - aus diesem Grund wird das Angebotsportfolio der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen erweitert. Der 3-Tages-Tarif kann von jenen Eltern in Anspruch genommen werden, welche eine Teilzeitbeschäftigung an drei Tagen in der Woche nachweisen können. Ausgenommen von dem neuen Tarif sind jene Kinder, die sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden. Für Kindergarten- und Hortreferentin Maria-Luise Mathiaschitz ist das neue Angebot besonders wichtig: "Eltern, die in Teilzeit arbeiten, wollen ihre Kinder meistens gar nicht für die ganze Woche abgeben. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung wollen wir jetzt Rechnung tragen."
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