Hochwasser 2013: Oberster Gerichtshof soll entscheiden
Schlammbeseitigung: Stadt Klosterneuburg ruft Obersten Gerichtshof an
KLOSTERNEUBURG (pa). Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat der Berufung der Stadtgemeinde Klosterneuburg im Verfahren gegen die Verbund Hydro Power GmbH – Schlammbeseitigung und Schäden durch das Hochwasser 2013 – nicht Folge gegeben. Daher wurde am 14. März 2019 kurzfristig eine Gemeinderatssitzung einberufen. Gegen die Entscheidung des OLG wird die außerordentliche Revision erhoben.
Im September 2018 wurde die Klage der Stadtgemeinde Klosterneuburg in Bezug auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Im Oktober beschloss der Gemeinderat gegen dieses Urteil Berufung zu erheben. Diese wurde nun ebenfalls abgewiesen. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, in die nächste Instanz zu gehen. Somit wird die Stadtgemeinde beim Obersten Gerichtshof außerordentliche Revision erheben. Beauftragt wurde damit die Rechtsanwaltskanzlei Knoetzl, Haugeneder und Netal, welche die Stadtgemeinde seit Oktober 2018 in dieser Angelegenheit vertritt.
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager zur Entscheidung: „Wir bemühen uns im Sinne der Bewohner des Strombads um ein höchstgerichtliches Urteil. Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen, die für alle Betroffenen eine Orientierungshilfe bietet.“
Im Juni 2013 erlebte Klosterneuburg ein Jahrhunderthochwasser. Besonders das unterhalb des Kraftwerks Greifenstein gelegene Strombad Kritzendorf war betroffen und befand sich im Ausnahmezustand. Meterhoch lagerte sich Schlamm ab, der nur mit großem Aufwand und dank der Mithilfe des Bundesheeres beseitigt werden konnte. Aber auch in den Badesiedlungen im Strandbad und dem restlichen Augebiet gab es Schäden.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Am 11.04.2014 beschloss der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg die gerichtliche Geltendmachung von Ersatzansprüchen hinsichtlich der durch das Hochwasser im Juni 2013 entstandenen Schäden. Die eingeklagte Summe von rund einer halben Million Euro umfasst sämtliche Schlammbeseitigungskosten im Strombad Kritzendorf, Strandbad Klosterneuburg sowie auf öffentlichen Flächen.
Mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 24.09.2018 wurde die Klage der Stadtgemeinde Klosterneuburg kostenpflichtig abgewiesen.
Am 23. Oktober 2018 beschloss der Gemeinderat, gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien Berufung zu erheben.
Mit Entscheidung vom 22.02.2019 gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung keine Folge.
Zur Sache:
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg klagte den Verbund auf Schadenersatz für die Schlammbeseitigung im Strombad Kritzendorf. Im Fokus liegt das Kraftwerk Greifenstein, in dessen Staubereich sich massive Sedimentablagerungen sammeln, die durch den Sog der Hochwasserwelle hinausgespült wurden. Das erklärte Ziel der Stadtgemeinde war es, ein Umdenken zu bewirken und Ablagerungen in solch enormen Ausmaßen in Zukunft zu verhindern.
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