Energiekostenzuschuss für sozial schwache Personen
KLOSTERNEUBURG. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg unterstützt auch 2014 Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die finanzielle Unterstützung benötigen. Der Energiekostenzuschuss beträgt € 100,- und wird seit vier Jahren gewährt. Diese Leistung der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist einzigartig in NÖ und sorgt zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes NÖ für eine Erleichterung der betroffenen Mitbürger.
Wer bekommt den Zuschuss?
Bezugsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Klosterneuburg haben und deren monatliches Einkommen den Richtsatz für Ausgleichszulagenbezieher nicht überschreitet (Bruttoeinkommen für Alleinstehende derzeit 837,63 Euro zuzüg- lich für jedes Kind 129,24 Euro und zuzüglich für jeden weiteren Erwachsenen 418,25 Euro). Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die keinen eigenen Haushalt führen bzw. Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
Der Antrag für den Zuschuss der Stadt kann im Sozialamt der Stadtgemeinde Klos- terneuburg bis Dezember 2014 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt durch Direktüberweisung auf das Verrechnungskonto des jeweiligen Energieanbieters.
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