Klagen, Anfragen, Briefe und Aufrufe: Weiter Rumoren in Erl

Hans-Peter Haselsteiner und Gustav Kuhn brachten insgesamt bereits 12 Klagen gegen Markus Wilhelm ein.
  • Hans-Peter Haselsteiner und Gustav Kuhn brachten insgesamt bereits 12 Klagen gegen Markus Wilhelm ein.
  • hochgeladen von Sebastian Noggler

ERL (nos/red). Zu den Vorwürfen rund um die "Tiroler Festspiele Erl" hat SPÖ-Nationalrätin Selma Yildirim bereits eine parlamentarische Anfrage an Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) gerichtet. Nun hakt sie mit einer Anfrage an Sozialministerin Hartinger-Klein (FPÖ) nach und regt eine Prüfung durch den Landesrechnungshof an. Die "Liste Fritz" richtete eine 40 Fragen umfassende Anfrage im Tiroler Landtag an LH Platter und 35 Fragen an Landesrätin Beate Palfrader (VP).
Die Nachfolge für den umstrittenen "Maestro" Gustav Kuhn wird bereits ausgeschrieben.

Offene Briefe und Klagen

Die Hornisten Paul Brugger (LMS St Johann), Nikolaus Dengg (LMS Zillertal / "Stummer Schrei"), Markus Obmann (Wiener Symphoniker), Josef Reif (Wiener Philharmoniker) und Marco Treyer (Landeskonservatorium / Mozartheum Salzburg) veröffentlichten einen handschriftlich unterzeichneten, offenen Brief, in dem sie von den Umgangsformen von Gustav Kuhn bei Proben berichteten und anführten, mit welchen Worten sie und ihr Spiel von ihm bezeichnet wurden. Ein Entschuldigungsschreiben im Namen Gustav Kuhns an die Hornisten existiert ebenso, es trägt allerdings keine Signatur oder ähnliches.
Inzwischen richtete Elisabeth Kulman, Sängerin und Sprecherin der Künstlerinitiative „art but fair“, einen Videoaufruf an Künstler der Festspiele Erl „denn die Zeit ist jetzt reif".
Rund um die TFE wurden mittlerweile bereits 12 Klagen gegen Markus Wilhelm eingereicht, wie der Publizist ("dietiwag.org") mitteilt. Zwei Medienrechtsklagen, beide hätten am 22. Mai verhandelt werden sollen, zog Gustav Kuhn über seinen Anwalt kurz vor diesem Prozesstag zurück. Sieben Zeuginnen hätten am 22. Mai gehört werden sollen. Es ging um Entschädigungsanträge im Gestamtwert von 100.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck prüft den Prozessakt mittlerweile hinsichtlich eines möglichen Anfangsverdachts zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und weiterer schwerwiegender Anschuldigungen.

Yildirim sieht "Handlungsbedarf"

„Im Sinne einer verantwortungsvollen Verwendung von Steuermitteln ist volle Aufklärung notwendig. Betriebe wie die Festspiele Erl, die hohe Summen an öffentlichen Geldern bekommen, müssen besonders korrekt vorgehen. Für Lohn- und Sozialdumping darf kein Platz sein, denn das ist kein Kavaliersdelikt und Arbeitsbedingungen sind nicht egal“, so Yildirim.Minister Blümel antwortete, dass Künstler in Erl gleichzeitig angestellt und auf Werksvertragsbasis beschäftigt sind und dies den gesetzlichen Vorgaben entspreche. „Das ist sozialversicherungsrechtlich nach der Verwaltungspraxis und der ständigen Judikatur nicht statthaft, insbesondere wenn die Inhalte beider Tätigkeiten sich nicht voneinander abgrenzen lassen“, meint Yildirim. „Ich sehe hier Handlungsbedarf und möchte wissen, was die Sozialministerin dazu sagt. Außerdem interessieren mich die Ergebnisse der offenbar durchgeführten Prüfungen. Ebenso sollten die Beschäftigungsbewilligungen unter die Lupe genommen werden. Die Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen und der Rahmenbedingungen ist Gesetzesauftrag. Daran müssen wir arbeiten. Das umfasst die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Vorgaben ebenso wie die Einführung eines Kollektivvertrages und eines Mindestlohnes. Arbeitsbedingungen sind nicht egal“, konkretisiert Yildirim.

"Liste Fritz" will Förderungen durchleuchten

Im Tiroler Landtag hat unter anderem die "Liste Fritz" eine umfassende Anfrage an LH Günther Platter (VP) und die VP-Landesrätinnen für Kultur und Wirtschaft gestellt. "Fritz"-LA Markus Sint dazu: "In den 40 Fragen an Landeshauptmann Platter und die ÖVP-Landesrätinnen für Kultur und Wirtschaft geht es mir darum, Licht ins Dunkel zu bringen. Einerseits ist Erl ein anerkannter Kulturbetrieb, andererseits gibt es immer wieder Vorwürfe. Es hat sogar schon eine Sonderprüfung des Landesrechnungshofes gegeben. Als Kontrollpartei ist es uns ein Anliegen, öffentlich zu machen, wie viel Steuergeld das Land Tirol seit dem Bericht des Landesrechnungshofes im Jahr 2004 für die Festspiele Erl zur Verfügung gestellt hat. Wie hat das Land Tirol als großer Fördergeber auf vor Jahren vorgebrachte Vorwürfe, wonach bei den Festspielen Erl arbeitsrechtlich nicht alles sauber vonstattengehe, reagiert? Wie hat das Land Tirol, das über Jahre Mehrheitsgesellschafter der Festspiele Erl gewesen ist, auf diverse Vorwürfe reagiert. Schließlich geht es um den Umbau der Festpiele Erl Gesellschaft in eine Stiftung und um den millionenteuren Bau des Festspielhauses in Erl. Welche Rolle hat das Land Tirol dabei gespielt, wohin wurden beispielsweise die 8 Millionen Euro Tiroler Steuergeld überwiesen und gab es eine Schlussabrechnung?"

"Schweigen brechen" & "Tacheles reden"

Elisabeth Kulman, Sängerin und Sprecherin der Künstlerinitiative „art but fair“, richtete in einer Videobotschaft einen Aufruf an Künstler in Erl: „Denn die Zeit ist jetzt reif. Die Zeit ist gekommen, dass wir selbstverständlich aufstehen gegen Machtmissbrauch, Übergriffe und Untergriffigkeiten aller Art. Wir brechen endlich das Schweigen und reden Tacheles. Ich mache es hiermit, und ich bitte dich, es auch zu tun."



Die Anfrage von NR Yildirim und die Beantwortung durch BM Blümel vom 18. Mai

"Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Yildirim, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. März 2018 unter der Nr. 520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vorwürfe gegen die Tiroler Festspiele Erl gerichtet.Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1: Sind Ihnen die Vorwürfe gegenüber den Tiroler Festspielen Erl und ihrem künstlerischen Leiter bekannt?
Ja, die Vorwürfe sind mir bekannt.

Zu Frage 2: Welche Schritte haben Sie seitens Ihres Ressorts bezüglich der Vorwürfe gegenüber den Tiroler Festspielen Erl gesetzt und welche sind noch geplant?
Am 8. März 2018 wurde eine außerordentliche Sitzung des Stiftungsvorstands durchgeführt. Das BKA ist durch Herrn Sektionschef Jürgen Meindl im Vorstand vertreten. Beschlossen wurde die Errichtung einer Ombudsstelle, die inzwischen mit Dr. Christine Baur besetzt wurde. Sie agiert als Ombudsfrau völlig autonom und selbständig. Die Geschäftsführer der GmbH sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Festspiele sind verpflichtet, alle gewünschten Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewährleisten. Die Geschäftsführung wurde mit der Erarbeitung von Rules of Conduct-/ Compliance-Regelungen beauftragt. Die Gagenordnung wurde auf der Website der Festspiele bereits veröffentlicht. Am 12. März 2018 lud Sektionschef Mag. Jürgen Meindl zudem Vertreterinnen und Vertreter der Plattform „art but fair“ zu einem Informationsgespräch in das Bundeskanzleramt.

Zu Frage 3: Welche Unterlagen liegen Ihnen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundeskanzleramt" vor und wurde Einsicht in diese Unterlagen genommen?
Aktuell liegen vor: Jahresabschluss der Privatstiftung (Rumpfjahr 11.11.2017 - 31.12.2017), Jahresabschluss der TFE BetriebsgesmbH (1.9.2016 - 31.8.2017), Jahresabschluss der TFE BetriebsgesmbH zum 31.8.2016 sowie Prüfbericht. Für alle Bundesleistungen wurden innerhalb der vorgegebenen Abrechnungsfrist Nachweisunterlagen beigebracht, die von der zuständigen Fachabteilung des Bundeskanzleramts überprüft und für richtig befunden wurden.

Zu Frage 4: Haben Sie zur Aufklärung der Vorwürfe weitere Unterlagen und Auskünfte angefordert oder werden Sie das tun?
Ja. So wurde u.a. eine Bestätigung darüber verlangt und auch erhalten, dass sämtliche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte mit der Tiroler Gebietskrankenkasse, dem Finanzamt Kufstein Schwaz und der Finanzpolizei geklärt wurden.

Zu Frage 5: Haben Sie Einsicht in die Dienstverträge und Entgelte der MitarbeiterInnen der Tiroler Festspiele Erl genommen?
Einsicht in konkrete Dienstverträge wurde nicht genommen, Entgelte und Gagen wurden in der oben zitierten Sitzung des Stiftungsvorstands diskutiert.

Zu Frage 6:Wurde seitens Ihres Ressorts eine arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Überprüfung der Dienstverträge hinsichtlich der Vorwürfe bezüglich Lohn- und Sozialdumpings vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Dieses Thema war Gegenstand einer Diskussion in der letzten Vorstandssitzung. Tiroler Gebietskrankenkasse, Finanzamt Kufstein Schwaz und Finanzpolizei haben im März 2018 bestätigt, dass die Gebarung der Festspiele Erl vollinhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Dazu darf auch auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen werden.

Zu den Fragen 7 & 8: Wenn ja, wie stellt sich die Entlohnung der MitarbeiterInnen für österreichische StaatsbürgerInnen, EU-Bürgerlnnen und Nicht-EU-Bürgerlnnen dar und wie hat sich diese in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Können Sie den Vorwurf der unterschiedlichen Bezahlung bestätigen? Wenn nein, werden Sie diese Unterlagen anfordern und einen entsprechenden Vergleich anstellen?
Es darf auf die inzwischen veröffentlichte Gagenordnung auf der Website der Festspiele verwiesen werden.

Zu Frage 9: Trifft es zu, dass im Dienstverhältnis beschäftigte MusikerInnen im selben Zeitraum auch gleichzeitig selbständig für die Tiroler Festspiele Erl tätig waren bzw. sind?
Es gibt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gleichzeitig einen Dienst- und einen Werkvertrag haben, was mit der Tiroler Gebietskrankenkasse akkordiert wurde. Dieser Einigung folgend können 2/3 eines Künstlerhonorars als Dienstvertrag und 1/3 als Werkvertrag ausbezahlt werden. So ist es möglich, die Künstlerinnen und Künstler vom ersten Probentag an bis zum letzten Vorstellungstag anzustellen. Der Werkvertrag deckt hierbei die Vorstellungen ab und wird – im Gegensatz zum Dienstvertrag – auch nur dann ausbezahlt, wenn die Künstlerin/der Künstler auch tatsächlich auftritt.

Zu den Fragen 10 und 12: Gemäß § 1 Abs. 1 Kunstförderungsgesetz ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen sowie der sozialen Lage der KünstlerInnen anzustreben. Sehen Sie diese Vorgabe bezogen auf die Tiroler Festspiele Erl als erfüllt? Werden Sie sich für die Schaffung eines Mindestlohnes für MusikerInnen und KünstlerInnen zumindest bei von Seiten Ihres Ressorts geförderten Institutionen einsetzen oder sind Sie in dieser Frage bereits aktiv geworden?
Der Bund ist als nur subsidiärer Förderer im Bereich der Kunstförderung stets bemüht, die Rahmenbedingungen für Kunstschaffende im gesamten Bundesgebiet zu verbessern und tut dies im Zusammenspiel mit den primär zuständigen Ländern.

Zu Frage 11: Die Festspiele Salzburg und Bregenz unterliegen dem Festspiel-Kollektivvertrag. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch im Fall der Festspiele Erl ein Kollektivvertrag mit der zuständigen Fachgewerkschaft verhandelt und abgeschlossen wird?
Aus derzeitiger Sicht sind die Tiroler Festspiele Erl von Größe und Umfang her nicht mit Bregenz und Salzburg vergleichbar.

Zu Frage 13: Besonders schwerwiegend sind die Vorwürfe gegenüber dem künstlerischen Leiter der Festspiele im Hinblick auf sexuelle Belästigung und/oder Nötigung. Welche Schritte haben Sie gesetzt, um zu einer Aufklärung der Vorwürfe beizutragen?
Vorwürfe dieser Art sind von den dafür zuständigen Behörden zu verfolgen (Staats- anwaltschaft), was auch geschehen ist. In diesem Zusammenhang dürfen wir auf die der Beantwortung zu Frage 2 bereits angeführte Errichtung einer Ombudsstelle verweisen, die mit Frau Dr. Christine Baur besetzt wurde. Die Ombudsfrau agiert völlig autonom und selbstständig und unter der Einhaltung absoluter Vertraulichkeit.

Zu Frage 14: In Deutschland ist die Einrichtung einer Beratungsstelle für Missbrauchsopfer aus der Kreativbranche beabsichtigt. Gibt es in Österreich eine unabhängige Stelle, an die sich betroffenen KünstlerInnen im Falle von sexueller Belästigung und/oder Nötigung wenden können? Wenn nein, ist die Einrichtung einer solchen geplant?
Derzeit gibt eine solche Einrichtung nicht. Allerdings kann die Bundesgleichbehand- lungskommission zu Rate gezogen werden. Überdies bestehen in den Einrichtungen des Bundes Verhaltenskodizes und Leitlinien, die Belästigungen und Übergriffen vorbeugen sollen.

Zu Frage 15: Ist eine Prüfung der Vorwürfe gegen die Tiroler Festspiele Erl durch eine unabhängige Stelle vorgesehen? Wenn ja, bis wann wird ein Bericht vorliegen?
Es darf auf die Beantwortung zu den Fragen 2 und 13 verwiesen werden.

Die Anfrage der "Liste Fritz" im Tiroler Landtag

40 Fragen richtete "Liste Fritz"-LA Sint an LH Platter:

1.) Wie ist Ihr Verhältnis zum Präsidenten der Tiroler Festspiele Erl?
2.) Waren Sie persönlich jemals zu Gast in Lucca/Italien?
3.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus dem Bereich Tourismus die Tiroler Festspiele Erl bzw. die jeweiligen Gesellschaften der Festspiele Erl in den Jahren 2004 bis 2017 insgesamt gefördert?
4.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus Ihnen bzw. Ihrem Vorgänger zur Verfügung stehenden Mitteln den laufenden Betrieb der Festspiele Erl bzw. der jeweiligen Gesellschaften in den Jahren 2004 bis 2017 gefördert?
5.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus Ihnen bzw. Ihrem Vorgänger zur Verfügung stehenden Mitteln die verschiedenen Investitionen der Festspiele Erl bzw. der jeweiligen Gesellschaften gefördert?
6.) Welche Mittel aus dem Tourismusbudget bzw. von der Tirol Werbung bzw. von den Tourismusverbänden fließen zusätzlich zur Jahressubvention des Landes Tirol von 1,15
Millionen Euro für die Festspiele Erl?
7.) Eine Großinvestition war der Bau des Festspielhauses in Erl. Laut Aussagen von Hans Peter Haselsteiner im Magazin ECHO (2010) soll das Bauwerk rund 30 Millionen Euro gekostet haben. Laut Homepage der Festspiele Erl dagegen 36 Millionen Euro. Welche Bausumme (brutto) stimmt und liegt Ihnen dazu eine Schlussabrechnung (brutto) vor?
8.) Wenn ja, in welcher Höhe genau wurden die Bruttokosten für das Festspielhaus abgerechnet?
9.) Die Kosten für das Festspielhaus – laut Haselsteiner 30 Millionen Euro – sollen sich folgendermaßen aufgeteilt haben: 8 Millionen Bund, 8 Millionen Land Tirol, 8 Millionen Haselsteiner Familien-Privatstiftung und 6 Millionen Euro Strabag SE. Ist das richtig bzw. wenn die Kosten 36 Millionen Euro betragen haben, wer hat die Differenz zu welchen Teilen bezahlt?
10.) Ist es bei der Kostenbeteiligung von exakt 8 Millionen Euro brutto für das Land Tirol geblieben?
11.)Wenn nein, mit welcher Summe (brutto) hat sich das Land Tirol dann beteiligt?
12.) Hat das Land Tirol eine hinreichend detaillierte Schlussabrechnung über die tatsächlichen Kosten der Errichtung des neuen Festspielhauses erhalten?
13.) Wenn ja, wann und in welcher endgültigen Höhe?
14.) Wenn nein, wird das Land Tirol eine solche Schlussabrechnung anfordern?
15.) Sind die Förderungen des Landes Tirol – mutmaßlich 8 Millionen Euro – an die
Betriebsgesellschaft der Festspiele Erl geflossen?
16.) Wenn nein, wohin dann?
17.) Sind die die Förderungen des Landes Tirol – mutmaßlich 8 Millionen Euro – an die
Haselsteiner Familien-Privatstiftung geflossen?
18.) Wenn ja, warum?
19.) Können Sie garantieren, dass die Förderung des Landes Tirol widmungsgemäß verwendet worden ist?
20.) Warum wurde der Bauauftrag für das Millionen-Bauwerk Festspielhaus Erl nie
ausgeschrieben?
21.) Warum wurde die Strabag SE per Direktvergabe beauftragt?
22.) Wer hat die Strabag SE beauftragt?
23.) Wie kann es angesichts des geltenden Bundesvergabegesetzes sein, dass ein mit mindestens 16 Millionen Euro öffentlichen Geldern (Bund und Land Tirol) errichtetes Bauwerk nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss?
24.) Wer ist der Eigentümer des Festspielhauses Erl?
25.) Ist das Land Tirol im Falle einer Veräußerung des Festspielhauses Erl aliquot am Erlös beteiligt?
26.) Die Tiroler Festspiele Erl Betriebsgesellschaft hat 2013 an die Haselsteiner Familien-
Privatstiftung 11,6 Millionen Euro Mietvorauszahlung geleistet. Woher hat die Betriebsgesellschaft, die laut Jahresbilanz ohne größeres Vermögen ist, diese 11,6 Millionen Euro?
27.) Ist dem Land Tirol als Subventionsgeber bekannt, dass sowohl beim Passionsspielhaus als auch beim neuen Festspielhaus Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden (Brandschutz, Fluchtwege, Bühnentechnik etc.)?
28.) Was hat das Land Tirol als großer Subventionsgeber dagegen unternommen bzw. was wird das Land Tirol unternehmen, um rechtskonforme Zustände herzustellen bzw. einzufordern?
29.) Schon in der Zeit als das Land Tirol Mehrheitsgesellschafter der Festspiele Erl Betriebsgesellschaft gewesen ist, hat es Vorwürfe punkto Nichteinhaltung des Arbeitsrechtes und der Arbeitsbedingungen bzw. Vorwürfe von Dumping-Löhnen gegeben. Wie hat das Land Tirol als Mehrheitseigentümer und Subventionsgeber darauf konkret reagiert?
30.) Wie kann das Land Tirol mutmaßlich ausbeuterische Zustände was Arbeitsrechte, Künstlerverträge, Aufenthaltsbewilligungen etc. betrifft mit Steuermitteln fördern?
31.) Was wird das Land Tirol als Subventionsgeber unternehmen, um rechtskonforme Zustände herzustellen, einzufordern bzw. sicherzustellen?
32.) Nachdem es damals eine anonyme Anzeige gegeben hat, hat es auch eine sogenannte Gemeinsame Prüfung (GPLA) durch die Sozialversicherung u. a. gegeben. Mit welchem Ergebnis?
33.) Als Mehrheitsgesellschafter und Fördergeber wird das Land Tirol auch über die Höhe der zu zahlenden Strafe informiert sein. Wie hoch war die zu bezahlende Strafe?
34.) Hat es politische Interventionen seitens der Landespolitik gegeben, um die ausgesprochene Strafe zu reduzieren?
35.) Garantieren Sie, dass es keinerlei politische Interventionen Ihrerseits gegeben hat? 36.) Haben Sie dem Präsidenten der Festspiele Erl die Genehmigung zu Außenlandungen eines Hubschraubers in Erl erteilt?
37.) Wenn ja, wie oft?
38.) Wenn ja, mit welcher Begründung?
39.) Haben Herr Haselsteiner bzw. seine Stiftung Sie im Wahlkampf in irgendeiner Weise
unterstützt?
40.) Wenn ja, in welcher Form und – falls finanziell – in welcher Höhe?

Insgesamt 35 Fragen bekam LR Palfrader übermittelt. Viele sind deckungsgleich mit jenen, die an den LH gingen. Weiters finden sich auch diese Fragen:

1.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus dem Bereich Kultur bzw. aus dem Bereich Wirtschaft die Tiroler Festspiele Erl bzw. die jeweiligen Gesellschaften der Festspiele Erl in den Jahren 2004 bis 2017 insgesamt gefördert?
2.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus Ihrem Ressort bzw. aus dem Ressort Ihrer Vorgänger dabei den laufenden Betrieb der Festspiele Erl bzw. der jeweiligen Gesellschaften in den Jahren 2004 bis 2017 gefördert?
3.) In welcher Höhe hat das Land Tirol aus Ihrem Ressort bzw. aus dem Ressort Ihrer Vorgänger dabei die verschiedenen Investitionen der Festspiele Erl bzw. der jeweiligen Gesellschaften gefördert?
4.) Welche Mittel aus dem Kulturbudget fließen zusätzlich zu der Jahressubvention von 1,15 Millionen Euro für die Festspiele Erl (z.B. Orchesterakademie)?

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