Milchwirtschaft
Weidinger/Hechenberger fordern Bezeichnungsschutz von Milch
Multinationale Konzerne wollen billige Imitate, als Milch verkaufen. Mitte Oktober soll im EU-Parlament über den Fortbestand des Bezeichnungsschutzes für Milch- und Milchprodukte abgestimmt werden
REITH I.A., WIEN (red). Wo Milch draufstehe, dort müsse auch Milch drinnen sein. Dafür plädierten ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger und der Tiroler Bauernbund-Abgeordnete und LK-Tirol Präsident Josef Hechenberger aus Reith im Alpbachtal. „Wer Käse, Butter, Milch oder Joghurt kauft, muss auch in Zukunft die Sicherheit haben, dass es sich um hochwertige Lebensmittel mit entsprechenden Rohstoffen handelt. Konsumenten darf kein billiges Imitat untergejubelt werden“, so kommentieren die beiden Politiker die derzeitige Diskussion rund um den Bezeichnungsschutz von Milch- und Milchprodukten. Konkret geht es hier auch um Milchersatzprodukte, wie zum Beispiel pflanzenbasierte und vegane Produkte.
Erneute Abstimmung über Bezeichnungsschutz
Der Schutz für die Bezeichnung von Milch und Milchprodukten ist im EU-Recht festgelegt. Als Milch darf nur echte Milch bezeichnet werden, die aus dem Gemelk von Tieren (wie Rindern, Schafen oder Ziegen) stammt. Dieser Schutz gilt auch für Milchprodukte wie Rahm, Joghurt, Butter und Käse. Bereits im Jahr 2017 gab es hier ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof, der den Schutz dieser Bezeichnungen festlegte. Auf Druck von multinationalen Konzernen wie Nestlé oder Unilever wird Mitte Oktober im EU-Parlament über den Fortbestand des Bezeichnungsschutzes für Milch- und Milchprodukte abgestimmt.
„Eines ist klar, wenn hier den Druck von multinationalen Konzernen nachgegeben wird ist der Konsumentenschutz und die heimische Urproduktion in Gefahr. Dann können billige und künstlich hergestellte Ersatzprodukte als hochwertige Milch verkauft werden. Konzerne steigern durch billige Imitate ihre Gewinne und die Konsumenten verlieren auf ganzer Linie“, mahnt Hechenberger.
Keine "Konsumententäuschung"
Weidinger und Hechenberger geht es nicht darum, pflanzenbasierte Produkte zu verbieten oder schlecht zu machen, es muss für den Konsumenten klar erkennbar sein, dass Produkte gänzlich aus tierischer Milch hergestellt wurden oder ob billige und umweltschädliche Ersatzprodukte wie Palmöl verwendet wurden.
„Hier darf es keine Konsumententäuschung geben. Vor Jahren war der Aufschrei groß, als Analogkäse, als Original Käse verkauft wurde. Doch mit geschicktem Marketing und mithilfe der Vegan-Industrie wird nun Tür und Tor für diese Konsumententäuschung geöffnet. Konsumenten soll vermittelt werden, dass sie ein gleichwertiges Produkt kaufen, doch das ist nicht der Fall. Bei Ersatzprodukten werden oft bedenkliche Produkte bzw. Produktionsmethoden in Kauf genommen, die in der österreichischen Milchwirtschaft längst verpönt sind, wie die Verwendung von Zusatzstoffen. Auch die Gentechnikfreiheit, die in der heimischen Milchwirtschaft längst Standard, ist wird hier untergraben. Deswegen darf es hier keine Aufweichung des Bezeichnungsschutzes geben“,
so Weidinger und Hechenberger abschließend.
Beiträge zum Thema Herkunftskennzeichnung finden Sie hier.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.