Brandschutz im Asylheim: Neue Maßnahmen sollen greifen
Maßnahmen zur Reduzierung der Fehl- und Täuschungsalarme im Asylheim St. Gertraudi – Landesfeuerwehrverband und Politik versuchen der Gairer Wehr zu helfen.
INNSBRUCK/REITH (nos). Diskutiert wurden die Ursachen für die Fehl- und Täuschungsalarme und die Möglichkeiten diese zu reduzieren bei einem Treffen von LH-Stv. Josef Geisler, Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber, Landesfeuerwehrkommandant Peter Hölzl und dem "Gairer" Feuerwehrmann Martin Reiter am Rande einer Pressekonferenz in Innsbruck. Damit soll die Belastung für die Freiwillige Feuerwehr St. Gertraudi verringert werden. Reiter dazu:
"Ich bedanke mich für die umgehende Unterstützung und die gesetzten Maßnahmen, in der Hoffnung, dass diese von den TSD, der zuständigen LR Baur sowie der Heimleitung umgehend angeordnet, umgesetzt und kontrolliert werden."
Diese Maßnahmen sollen die Fehlalarme verringern
Die Druckknopfmelder sollen – auf Basis der TRVB 123 S „Brandmeldeanlagen“ Punkt 3.4.11.2 – entfernt werden. Druckknopfmelder sind grundsätzlich bei Ausgängen ins Freie sowie im Fluchtwegbereich in jedem Geschoß in einer Höhe von ca. 1,4 m anzuordnen. In Sonderfällen, bei denen es aufgrund der Nutzung (z.B. Justizanstalten, Anstalten für geistig Behinderte) zu Täuschungsalarmen kommen kann, sind die Druckknopfmelder in „sicheren“ Bereichen zu installieren oder können entfallen. Es verbleibt ein Druckknopfmelder im Büro des Heimleiters.
Um die Täuschungsalarme zu reduzieren, ist die automatische Brandmeldeanlage so zu adaptieren, dass eine Auslösung erst dann erfolgt, wenn mindestens zwei Melder anschlagen. Vorgeschlagen wurde, zwei optische Melder zu koppeln.
Der organisatorische Brandschutz ist durch entsprechende Schulungen des anwesenden Personals sowie der Bewohner des Asylheims zu verbessern. Dafür sollen Informationen in mehreren Sprachen und mit verständlichen Piktogrammen angebracht werden.
Eine Begehung mit Vertretern der Heimleitung, der Landesstelle für Brandverhütung sowie der Feuerwehr und dem Bezirksfeuerwehrinspektor soll durchgeführt werden. Ein Ziel der Begehung sollte sein, zu prüfen, ob die durchgeführten baulichen Verbesserungen im Asylheim es rechtfertigen, die Brandmeldeanlage von der automatischen Weiterleitung an die Leitstelle Tirol zu trennen und nur mehr eine Hausinterne Alarmierung der Heimbewohner und von verantwortlichen für das Asylheim durchzuführen.
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