Arbeiterkammer: 2.200 Euro an Nachzahlungen für Urlaub und Krankenentgelt

Andreas Gaggl | Foto: KK/AK_Helge Bauer

Der Oberkärntner war 15 Monate als Einrichtungsberater in einem Villacher Betrieb tätig. Das Gehalt umfasste 1.800 Euro brutto zuzüglich Provision. Heuer wurde das Dienstverhältnis seitens des Chefs gekündigt, und zwar, während sich der Mann im Krankenstand befand. Daraufhin ließ der Mann seine Gehaltsabrechnungen bei der Arbeiterkammer überprüfen. Es stellt sich heraus, dass der ehemalige Dienstgeber die noch offenen Urlaubstage weder abgerechnet, noch zur Auszahlung gebracht hat. Auch die Abrechnung bei der Entgeltfortzahlung war nicht korrekt.

Durchschnitt der Provisionen

„Der Mann bezog regelmäßig Provisionszahlungen. Beim Krankenentgelt hat ein Arbeitnehmer grundsätzliche jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Es ist daher der Durchschnitt der Provisionen vor dem Krankheitsfall heranzuziehen“, so der Leiter der Arbeiterkammer-Bezirksstelle in Spittal, Andreas Gaggl. Das wurde vom Dienstgeber jedoch nicht berücksichtigt. Nach einer Intervention der Arbeiterkammer wurden für den nicht ausbezahlten Urlaub 900 Euro netto ausbezahlt und die korrekte Berechnung des Krankenentgelts brachte zusätzlich 1.300 netto.

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