Haftung: Beratung für die Vereine in Kärnten

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Gernot Murko: "Es gibt viele Haftungsfälle in Vereinen – jeder ist einer zu viel."
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  • hochgeladen von Gerd Leitner

KÄRNTEN. Von Sportklubs über Trachtenkapellen bis hin zu Sparvereinen und vielen anderen Tätigkeiten auch: In Kärnten lebt das Vereinswesen. Nicht immer aber laufen die Aktivitäten ohne rechtliche Probleme ab. Viele Rechtsstreitigkeiten kann man vermeiden. Davon ist Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, überzeugt.
"Viele der Kärntner Vereinsfunktionäre sind sich nicht bewusst, wofür sie haften können", glaubt Murko. Deshalb bietet er – gemeinsam mit den 270 Rechtsanwälten in Kärnten – Hilfestellung für Funktionäre an. "Aufgrund unserer streitigen Erfahrungen vor Gericht können wir Funktionäre beraten und gut unterstützen."

Viele Haftungsfallen

Die Probleme können vielfältig sein; pauschale Rechtstipps gibt es kaum. Sie reichen von der Verkehrssicherung bei einem Vereinsfest über einen Unfall bei einer Sportveranstaltung bis hin zu einer Verletzung auf einer Wanderung.
"Am besten man überlegt im Vorhinein, welche Probleme entstehen können", so Murko. Bei Festen können Probleme etwa bei Abgabenpflicht, Fluchtwege oder auch die Anzahl der Gäste, wenn mehr kommen als bewilligt, entstehen. Murko: "Gerade bei größeren Aktivitäten – wie einem Festumzug oder einem Zeltfest – kann es zu fatalen Folgen kommen." Spätestens, wenn bei einem Unfall bleibende Schäden verursacht werden, kommt es auch für Funktionäre zu echten Problemen. Gemeinsam mit einem Rechtsexperten könne man mögliche Szenarien zeichnen und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Drei mögliche Haftungen

Grundsätzlich kann es zu drei unterschiedlichen Haftungen kommen: nämlich jene des Vereins, wenn Unfälle passieren, die persönliche Haftung des Funktionärs und auch die des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn etwa grob fahrlässig gehandelt wird.
Jährlich beschäftigen viele Fälle die Kärntner Rechtsanwälte. Und: "Jeder einzelne ist einer zu viel", stellt Murko klar.

Zur Sache – Rechtsanwälte antworten

In Vereinen kann es zu unterschiedlichen Haftungsfällen kommen:

1. Die Haftung des Vereins gegenüber Gästen bei einer Veranstaltung.

2. Die persönliche Haftung des Funktionärs im Rahmen seiner Tätigkeit.

3. Die Haftung des Funktionärs gegenüber dem Verein, wenn es zu grob fahrlässigen Handlungen kommt.

Die Kärntner Rechtsanwälte stehen für Beratungen und Hilfestellungen zur Verfügung.

Gemeinsam mit der WOCHE startet die Rechtsanwaltskammer eine Aktion: Vereinsfunktionäre können ihre rechtlichen Fragen an Kärntner Rechtsanwälte stellen.

Schicken Sie einfach an die Mail-Adresse: vereinshaftung@woche.at

Kärntner Rechtsanwälte antworten in einer der Ausgaben der WOCHE.

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