Das Wichtigste zum Thema "Schneeräumung"
Grundstückseigentümer müssen sicherstellen, dass Wege, Gehsteige und Stiegenanlagen bei Schneefall zwischen 6 Uhr und 22 Uhr geräumt, gestreut und für Passanten sicher begehbar sind.
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Kommt es zu Unfällen, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. Hauseigentümer haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Außerdem drohen Geldstrafen laut Straßenverkehrsordnung.
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