Lohndumping teuer für Private

Unterentlohnung von Arbeitern ist strafbar. | Foto: Foto: Andreas Karelias/fotolia
  • Unterentlohnung von Arbeitern ist strafbar.
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OÖ. Seit Jänner ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Was nach einem reinen Regelwerk für Unternehmen klingt, wirkt auch für den privaten Bauauftraggeber. Gemeint ist hier die neue Bauherrenhaftung. "Der private Häuslbauer, der beispielsweise eine tschechische Baufirma beauftragt, sollte sich das dreimal überlegen", so Oberösterreichs Bauinnungsmeister Norbert Hartl. Denn seit 1. Jänner haftet auch der Private für die Unterentlohnung entsandter ausländischer Bauarbeiter.

Arbeiter aus dem EU-Ausland
"Diese Haftung betrifft unsere Bruttolöhne und kann da­her durchaus geschmalzen ausfallen. Wer glaubt, er fährt günstig, weil er beispielsweise eine tschechische Firma engagiert hat, die unschlagbar günstig zum halben einheimischen Preis an­ge­boten hat, wird ein böses Erwachen erleben", warnt Hartl.
Aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer können sich künftig am Bauherrn schadlos halten und müssen sich nicht auf einen oft mühsamen Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber einlassen. Damit die Bauherrenhaftung schlagend wird, genügt es, dass das geplante Lohn- und Sozialdumping für den Auftraggeber erkennbar sein musste. "Ein halb so hohes Angebot der ausländischen Firma wird dabei zweifellos als Lohn- und Sozialdumping klassifiziert werden", so Hartl. Auch die Durchsetzbarkeit der Ansprüche für unterentlohnte ausländische Arbeitskräfte wurde neu geregelt und massiv beschleunigt. Der betroffene Arbeitnehmer muss binnen acht Wochen seinen Anspruch anmelden: Das kann er kostenlos bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungskasse (BUAK). "Damit werden auch die Zahlungen um einiges schneller fällig", nennt Hartl einen weiteren Grund, warum billig nicht unbedingt günstig sein muss.

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