Wahlzuckerl abgesegnet: Mietvertragsgebühr abgeschafft

Die Gebühr, die bisher bei Abschluss eines Mietvertrages fällig war, ist nun Geschichte. | Foto: nemo1963/panthermedia
  • Die Gebühr, die bisher bei Abschluss eines Mietvertrages fällig war, ist nun Geschichte.
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In der letzten Parlamentssitzung vor der Nationalratswahl wurde das Ende der Mietvertragsgebühr eingeleitet. Nach einem mehrheitlichen Beschluss im Bundesrat am 25. Oktober folgte nun die Bestätigung durch noch-Bundeskanzler Christian Kern und Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Am 10. November wurde die Gebührengesetz-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlich und ist somit mit dem darauffolgenden Tag, also Samstag, 11. November gültig.

In dem Gebührengesetz-Paragraphen, der noch aus Maria Theresias Zeiten stammt, war die Zahlung einer Gebühr bei Abschluss eines Mietvertrages festgelegt – ein Prozent der dreifachen Jahresmiete. Für gewerbliche Immobilien ändert sich vorerst nichts.

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