Die Polizei wurde weiblicher

Polizei Sailer Doris 1 | Foto: Foto: Tiefenbacher

Polizistinnen sind heutzutage in der österreichischen Exekutive keine Ausnahmeerscheinung mehr.
LANDECK (tani). Die Polizei passte sich diesbezüglich der gesellschaftlichen Entwicklung an. Bis Anfang der 60er Jahre gab es in Tirol in der Exekutive keine Frau. Erst 1961 wurde die erste Frau in den Kriminaldienst in Innsbruck eingestellt. Bei der Gendarmerie wurde die erste Frau 1984 aufgenommen. Diese Frauen wurden ausschließlich im Kriminaldienst und da insbesondere im Bereich von Sittlichkeitsdelikten sowie bei Amtshandlungen mit Kindern eingesetzt.

Neun Frauen
Die erste Frau in Exekutivuniform gab es in Tirol erstmals in den frühen 90er Jahren zu sehen. Anfangs waren sie nur vereinzelt anzutreffen. Die Zahl stieg stetig. Inzwischen sind 13,5 Prozent der Polizeibeamten weiblich - das sind 270 Polizistinnen. Was sich auch verändert hat ist der Einsatzbereich der Frauen. Sie werden inzwischen in allen Dienstsparten eingesetzt.
Die Polizei im Bezirk Landeck hat derzeit neun Frauen in ihren Reihen. Die meisten Dienstjahre hinter sich hat Doris Sailer (Polizeiinspektion Landeck). Sie entschied sich 1992 für den Polizeiberuf. Für sie war es eine „gute Entscheidung“. Neben der „normalen“ Polizeiarbeit sind die „Gewalt in der Familie (sexueller Missbrauch)“, „Mobbing“ und „Stalking“ ihre Hauptaufgaben. Letztere sind zwei moderne Begriffe für feindselige Handlungen, bei denen Sailer vorbeugend oder ermittelnd tätig wird. Bei Mobbing handelt es sich um andauerndes „fertig machen“ (Kollegen, Mitschüler etc.). Als „Stalking“ wird das wiederholte Verfolgen und penetrante Belästigen oder Terrorisieren einer Person bezeichnet. Doris Sailer unterstützt ihre Kollegen auch bei Grenzfällen oder Zweifelsfällen in diesem Zusammenhang und hat eine Schnittstellenfunktion zu Institutionen (Jugendwohlfahrt etc.), die mit der Materie befasst sind.

Zur Sache
Gewalt in Familie
Unter dem Titel „Gewalt in der Familie“ gab es im Bezirk Landeck bisher im Jahr 2010 dreizehn Anlassfälle (2009 waren es 29). In der Hälfte der Fälle agierte die Polizei mit einer „Streitschlichtung“ und in der anderen Hälfte wurde ein „Betretungsverbot“ ausgesprochen.
Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Opfer zu schützen. Eine wesentliche Verbesserung diesbezüglich brachte die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die Ergänzung des Polizeigesetzes um den § 34a. So kann der Schädiger der Wohnung jetzt verwiesen werden und die Opfer erhalten Zeit und Raum für Entscheidungen und wenn sie wollen einen ersten Kontakt zu Hilfeeinrichtungen.

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