Verkehrsbehinderungen
Pfunds/Nauders – Felssicherungsarbeiten auf der Reschenstraße

Notwendige Sicherungsmaßnahmen zwischen Pfunds und Nauders führen zu Verkehrsbehinderungen auf der B 180 Reschenstraße (Symbolbild). | Foto: Othmar Kolp
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Mit Verkehrsbehinderungen ist auf der B 180 Reschenstraße bis 26. Mai 2022 zu rechnen. Aufgrund von Sicherungsarbeiten ist zwischen Pfunds/Kajetansbrücke und Nauders mit Anhaltungen von bis zu 30 Minuten zu rechnen.

PFUNDS, NAUDERS. Aufgrund einer Begehung hat sich die Notwendigkeit ergeben, dass die Felsräumungsarbeiten auf der B 180 Reschenstraße zwischen Kaijetansbrücke und Nauders (im Bereich Tschingels) noch in den Kalenderwochen 20 und 21 stattfinden muss.

Sicherheit auf der Reschenstraße: Im Bereich Tschingels finden Felssicherungsarbeiten statt. | Foto: Othmar Kolp
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Notwendige Sicherungsarbeiten auf der B 180

Vom 16. bis 26. Mai 2022 werden auf der Reschenstraße B 180 zwischen Pfunds-Kajetansbrücke und Nauders (Straßenkilometer 24,8 bis 27,770) weitere Felssicherungsarbeiten, sowie Instandsetzungsarbeiten an der technischen Infrastruktur durchgeführt. Die tägliche Arbeitszeit (Montag bis Freitag) erfolgt von 07.00 bis 18.00 Uhr.
Je nach Bauabschnitt und erforderlichen Baumaßnahmen werden auch Transportflüge mit einem Hubschrauber durchgeführt.
Fallweise wird der Verkehr auch bis zu 30 Minuten angehalten und mittels Verkehrsposten geregelt.

Notwendige Sicherungsmaßnahmen zwischen Pfunds und Nauders führen zu Verkehrsbehinderungen auf der B 180 Reschenstraße (Symbolbild). | Foto: Othmar Kolp
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Umleitung über die Martinsbruckerstraße

Informationstafeln weißen rechtzeitig auf die jeweilige Verkehrssituation (Umleitungsmaßnahmen) hin. Auf der Umleitungsstrecke (Martinsbruckerstraße B 185) gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Metern Länge und für Omnibusse über 13 Metern Länge.
LKW, welche die Umleitungsstrecke nicht befahren dürfen, werden nach längeren Wartezeiten im Baustellenabschnitt durchgeschleust.
(Quellen: Gemeinde Pfunds, Gemeinde Nauders)

Auf der Umleitungsstrecke (Martinsbruckerstraße B 185) gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Metern Länge und für Omnibusse über 13 Metern Länge. | Foto: Othmar Kolp
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