Causa Ischgl
Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen vorläufig ab
ISCHGL/TIROL (sica). Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühjahr 2020 sind vorläufig abgeschlossen. Das Ergebnis wird zur Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft und in weiterer Folge an das Justizministerium weitergeleitet.
Maßnahmen wurden näher geprüft
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühjahr 2020 sind vorläufig abgeschlossen. Das Ergebnis wird nun zur weiteren Prüfung weitergeleitet, gibt Staatsanwalt Mag. Hansjörg Mayr bekannt.
"Näher geprüft wurden insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Schibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw die Quarantäne im Paznauntal",
erläutert Mayr.
27 Personen vernommen
Der Ermittlungsakt umfasst 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, wurden 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen und auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission wurden berücksichtigt. Die ermittelnde Staatsanwältin wurde dabei von einem weiteren Staatsanwalt unterstützt.
"Zuletzt wurde noch eine fünfte Person als Beschuldigter geführt. Auskünfte dazu, um wen es sich bei den Beschuldigten handelt, werden nicht erteilt",
so Staatsanwalt Mag. Hansjörg Mayr, der erklärt:
"Strafbar würde sich machen, wer eine Handlung begangen hat, die geeignet gewesen wäre, die Gefahr der Verbreitung von Covid19 herbeizuführen oder zu vergrößern. Das gleiche gilt, wenn jemand etwas nicht tut, obwohl er dazu nach der Rechtsordnung verpflichtet wäre, und es erst dadurch zu einer Ansteckungsgefahr beziehungsweise zu einer Vergrößerung der Gefahr kam"
Ergebnis wird geprüft
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist nach der umfangreichen Prüfung zu einem Ergebnis gekommen und hat daher die Ermittlungen (zumindest vorläufig) abgeschlossen. Dieses Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft in einem mehr als 70-seitigen Vorhabensbericht zusammengefasst und diesen Bericht samt Akt nunmehr der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck vorgelegt. Von dort wird der Akt nach entsprechender Prüfung dem Justizministerium weitergeleitet.
"Im Ministerium wird dann das Ergebnis geprüft und das Vorhaben der Staatsanwaltschaft entweder entweder genehmigt oder eine andere Weisung erteilt. Diese Prüfung kann aufgrund des Aktenumfanges mehrere Wochen dauern. Bis dahin ist es nicht möglich zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens inhaltlich Auskunft zu geben",
informiert Staatsanwalt Mayr zur weiteren Vorgehensweise.
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