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Verdreifachung des "Lebensverbesserungsbeitrags" angenommen

Beide Novellen wurden im Verkehrsausschuss einstimmig angenommen und sollen sobald wie möglich im Plenum beschlossen werden. | Foto: ASFINAG
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Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat einstimmig die Verdreifachung des "Lebensverbesserungsbeitrags" nach §15a Asfinag-G angenommen, die Novelle wird im Plenum beschlossen.

BEZIRK LANDECK. Das ergibt - ausgehend von den Verkehrsprognosen - ca 4,89mio € für das Land Tirol aus den Einnahmen an der Sondermaut am Arlbergtunnel und an der Brennerautobahn. Erstmals wurde dabei auch eine Zweckbindung dieser Gelder für Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung und Umwelt beschlossen und ein Kontrollmechanismus dafür festgelegt.

Erhöhung des Lebensverbesserungsbeitrag

„Mit der deutlichen Erhöhung des ‚Lebensverbesserungsbeitrag‘ von einem auf drei Prozent stellen wir den Gemeinden, die vom Transitverkehr besonders belastetet sind, zusätzliche Mittel zur Verfügung. Diese sollen die Gemeinden dabei unterstützen die negativen Auswirkungen der Verkehrsbelastung auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Mit den rund 12,59 Millionen Euro aus den Sondermauteinnahmen der ASFINAG können die betroffenen Gemeinden entlang der Pyhrn-, Tauern- und Brennerautobahn sowie des Karawanken- und Arlbergtunnels ab dem kommenden Jahr wichtige Maßnahmen umsetzen“,

freut sich Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen, über die heute im Verkehrsausschuss beschlossene Novelle des ASFINAG-Gesetzes.

„Darüber hinaus stellen wir mit der Novelle auch erstmals sicher, dass die Bundesländer als Empfänger:innen dieser Mittel auch darüber berichten müssen, wo und wofür sie die Gelder verwenden. Damit sorgen wir für Transparenz und gewährleisten, dass die Mittel auch wirklich für die Menschen in den betroffenen Gemeinden eingesetzt werden“,

sagt Weratschnig und führt aus:

„Mit der Verdreifachung des ‚Lebensverbesserungsbeitrags‘ ergeben sich für die Steiermark 2,43 Millionen Euro an der A9 und für Tirol rund 4,89 Millionen Euro an der A13 und S16.“

Photovoltaik im Verkehr

Mit der Novelle des Bundesstraßengesetzes wird außerdem die Photovoltaik-Offensive entlang der heimischen Autobahnen eingeleitet: „

Wir ermöglichen es der ASFINAG entlang der Autobahnen und Schnellstraßen Photovoltaik-Anlagen zu errichten, um den eigenen Energiebedarf – vom Rastplatz bis zu den digitalen Anzeigetafeln – möglichst nachhaltig abzudecken. Das ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, sondern auch ein aktiver Schutz unserer wertvollen landwirtschaftlichen Flächen vor Versiegelung und Bodenverbrauch“,

erklärt Weratschnig.

Einstimmig angenommen

Beide Novellen wurden im Verkehrsausschuss einstimmig angenommen und sollen sobald wie möglich im Plenum beschlossen werden.

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