Temporäre Lawinenschutzmaßnahmen müssen gesetzlich geregelt werden

„Wichtig ist, dass Lawinensprengungen auch für den Schutz von Verkehrswegen und Siedlungsräumen durchgeführt werden können. Daher ist es nötig, entsprechende Richtlinien zu erlassen, damit Lawinenstriche mit den heutigen Techniken gefahrlos entschärft werden können“, berichtet VP-Sicherheitssprecher, LA Anton Mattle. Sein Antrag betreffend Ausarbeitung von „Richtlinien für temporäre Schutzmaßnahmen gegen Lawinen im Bereich von Straßen“, wurde im Februar-Landtag einstimmig angenommen.

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